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Schweizer Parlamentsausschuss blockiert Plan zur Halbierung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung

Jan. 25, 2026
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Schweizer Parlamentsausschuss blockiert Plan zur Halbierung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung
Der Versuch, den Weg zum Schweizer Pass radikal zu vereinfachen, hat einen schweren Rückschlag erlitten. Am 24. Januar 2026 stimmte der Politische Institutionenausschuss des Nationalrats mit 17 zu 8 Stimmen gegen die Volksinitiative „Demokratie-Initiative“. Diese hätte die Einbürgerungsregeln von den Kantonen auf den Bund übertragen und es berechtigten ausländischen Bewohnern ermöglicht, bereits nach fünf statt wie bisher zehn Jahren im Land die Staatsbürgerschaft zu beantragen (swissinfo.ch).

Die Ausschussmitglieder argumentierten, dass eine derart drastische Verkürzung die heute lokal durchgeführten Integrationsprüfungen untergraben würde. Besonders kritisch sahen sie die Abschaffung der Mindestaufenthaltsdauer in einem Kanton oder einer Gemeinde, da eine enge Vertrautheit mit den lokalen Lebensbedingungen als unerlässlich gilt, bevor neue Bürger volle politische Rechte erhalten. Eine Minderheit im Ausschuss entgegnete, dass einheitliche Bundesregeln das System für die 2,2 Millionen ausländischen Einwohner der Schweiz gerechter und transparenter machen würden (swissinfo.ch).

Schweizer Parlamentsausschuss blockiert Plan zur Halbierung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung


Um der zunehmenden kantonsübergreifenden Mobilität Rechnung zu tragen, schlug der Ausschuss eine Gegenmotion vor, die die kantonalen und kommunalen Wohnsitzanforderungen auf zwei bis drei Jahre begrenzt, die landesweite zehnjährige Aufenthaltsregel jedoch beibehält. Der Schwester-Ausschuss im Ständerat wird diesen Kompromiss in den kommenden Wochen prüfen, bevor der gesamte Nationalrat über die Annahme, Änderung oder Ablehnung der Empfehlung entscheidet.

Sollte das Parlament die Initiative letztlich ablehnen, können die Initianten dennoch eine landesweite Abstimmung erzwingen, sofern sie die erforderlichen 100.000 Unterschriften sammeln. Wirtschaftsverbände, die auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind, verfolgen die Debatte aufmerksam: Kürzere Wartezeiten könnten Unternehmen helfen, langjährige Mitarbeitende besser zu integrieren, während Gegner die Gefahr sehen, dass die Staatsbürgerschaft „zu leichtfertig“ vergeben wird und dies dem Ansehen schadet.

Für internationale Personal- und Global-Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Der Schweizer Einbürgerungszeitplan wird sich kurzfristig nicht ändern. Unternehmen sollten weiterhin davon ausgehen, dass Mitarbeitende aus Nicht-EU/EFTA-Staaten zehn Jahre Aufenthalt und eine unbefristete C-Bewilligung benötigen, bevor sie eingebürgert werden können, und zugleich das Parlament auf mögliche schrittweise Anpassungen der kantonalen Wartefristen beobachten.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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