
Eine Blitzumfrage des Nachrichtensenders exxpressTV vom 24. Januar zeigt eine deutliche Ablehnung der Einführung des „Jus Soli“-Prinzips in Österreich. Von 2.522 Zuschauern, die während der Live-Sendung abstimmten, lehnten 97 % die Idee ab, dass jedes in Österreich geborene Kind automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten soll; nur 3 % befürworteten dies. Das Ergebnis kommt nur wenige Wochen, nachdem die regierende Dreierkoalition Pläne für eine umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes in der ersten Hälfte des Jahres 2026 bestätigt hat.
Derzeit gilt in Österreich das „Jus Sanguinis“-Prinzip, bei dem die Staatsbürgerschaft hauptsächlich durch Abstammung vergeben wird. Die Einbürgerung erfordert in der Regel zehn Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse auf B1-Niveau und den Nachweis eines stabilen Einkommens (derzeit 1.274 € netto für Alleinstehende). Die geplanten Reformen sehen vor, das Sprachniveau auf B2 anzuheben, verpflichtende Integrationskurse einzuführen und laut NEOS-Parteichef Yannick Shetty die Einkommensgrenze zu senken, um die Einbürgerung „leistungsorientiert statt einkommensabhängig“ zu gestalten.
Die exxpress-Umfrage deutet darauf hin, dass die Gesetzgeber mit erheblichem Widerstand rechnen müssen, falls sie die Geburtsorts-Staatsbürgerschaft in das Reformpaket aufnehmen wollen. Für Experten im Bereich Unternehmensmobilität ist die politische Stimmung entscheidend: Lockerere Zugangsregeln könnten den Weg von temporären Arbeitserlaubnisinhabern zur Staatsbürgerschaft verkürzen und Österreich für langfristige Einsätze attraktiver machen. Andererseits könnte der öffentliche Widerstand die Koalition dazu zwingen, den Zugang eher zu verschärfen als zu erleichtern, um eine parlamentarische Mehrheit zu sichern.
Arbeitgeber sollten den Gesetzgebungsprozess (voraussichtlich im 2. Quartal 2026) genau verfolgen und eine Branchenrückmeldung während der Konsultationsphase in Erwägung ziehen. Branchen mit chronischem Fachkräftemangel – etwa Ingenieurwesen, IT und Life Sciences – könnten profitieren, wenn die Einbürgerung für langfristige Schlüsselkräfte erleichtert wird, doch die Debatte bleibt sehr ausgeglichen.
Bis dahin sollten Personalabteilungen weiterhin mit der bestehenden Zehn-Jahres-Regel planen und sicherstellen, dass ausländische Mitarbeiter ihren Aufenthaltsstatus durchgehend aufrechterhalten, um zukünftige Einbürgerungsoptionen nicht zu gefährden.
Derzeit gilt in Österreich das „Jus Sanguinis“-Prinzip, bei dem die Staatsbürgerschaft hauptsächlich durch Abstammung vergeben wird. Die Einbürgerung erfordert in der Regel zehn Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse auf B1-Niveau und den Nachweis eines stabilen Einkommens (derzeit 1.274 € netto für Alleinstehende). Die geplanten Reformen sehen vor, das Sprachniveau auf B2 anzuheben, verpflichtende Integrationskurse einzuführen und laut NEOS-Parteichef Yannick Shetty die Einkommensgrenze zu senken, um die Einbürgerung „leistungsorientiert statt einkommensabhängig“ zu gestalten.
Die exxpress-Umfrage deutet darauf hin, dass die Gesetzgeber mit erheblichem Widerstand rechnen müssen, falls sie die Geburtsorts-Staatsbürgerschaft in das Reformpaket aufnehmen wollen. Für Experten im Bereich Unternehmensmobilität ist die politische Stimmung entscheidend: Lockerere Zugangsregeln könnten den Weg von temporären Arbeitserlaubnisinhabern zur Staatsbürgerschaft verkürzen und Österreich für langfristige Einsätze attraktiver machen. Andererseits könnte der öffentliche Widerstand die Koalition dazu zwingen, den Zugang eher zu verschärfen als zu erleichtern, um eine parlamentarische Mehrheit zu sichern.
Arbeitgeber sollten den Gesetzgebungsprozess (voraussichtlich im 2. Quartal 2026) genau verfolgen und eine Branchenrückmeldung während der Konsultationsphase in Erwägung ziehen. Branchen mit chronischem Fachkräftemangel – etwa Ingenieurwesen, IT und Life Sciences – könnten profitieren, wenn die Einbürgerung für langfristige Schlüsselkräfte erleichtert wird, doch die Debatte bleibt sehr ausgeglichen.
Bis dahin sollten Personalabteilungen weiterhin mit der bestehenden Zehn-Jahres-Regel planen und sicherstellen, dass ausländische Mitarbeiter ihren Aufenthaltsstatus durchgehend aufrechterhalten, um zukünftige Einbürgerungsoptionen nicht zu gefährden.
Quelle: exxpress
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