
Die tschechische Luftfahrtbehörde (ÚCL) verzeichnete im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg der Drohnenverstöße und meldete 572 Vorfälle – ein Plus von 69 % gegenüber 2024. Details, die am 25. Januar 2026 veröffentlicht wurden, zeigen, dass die größten Hotspots weiterhin der Flughafen Václav Havel und die Sperrzone über der Prager Burg sind, die beide Hobbyflieger anziehen, die spektakuläre Luftaufnahmen machen wollen. Die Polizei erstattete 342 Strafanzeigen und verhängte 31 Bußgelder in Höhe von jeweils 10.000 CZK (ca. 400 €); in fast einem Drittel der Fälle konnte der Betreiber nicht identifiziert werden.
Flughafenvertreter warnen, dass unkontrollierte Drohnen ein „unmittelbares Kollisionsrisiko“ für kommerzielle Flüge während der kritischen Start- und Landephasen darstellen. Selbst kurze Luftraumeindringlinge können die Fluglotsen zwingen, Flugzeuge umzuleiten oder in Warteschleifen zu halten, was zu Verzögerungen führt, die sich auf die gesamte Flugplanung auswirken. Geschäftsreisende mit engen Anschlussflügen ab Prag sollten daher bis zu einer besseren Durchsetzung der Regeln zunehmend Pufferzeiten einplanen.
Der Anstieg erfolgt trotz einer Überarbeitung der Vorschriften im Jahr 2025, die Flugverbotszonen ausgeweitet und die E-Registrierungsplattform DroneMap eingeführt hat. Betreiber müssen nun Flugpläne im Voraus einreichen, eine Haftpflichtversicherung vorweisen und die Drohnen stets in Sichtweite halten. Branchenverbände kritisieren, dass das Bewusstsein vor allem bei Touristen, die leichte Quadrocopter kaufen, ohne die lokalen Gesetze zu prüfen, noch lückenhaft ist.
Regierungsminister prüfen weitere Maßnahmen, darunter verpflichtende Geofencing-Technologien für Hersteller, höhere Bußgelder und die Möglichkeit der sofortigen Beschlagnahme durch Flughafenpolizisten. Ein Bericht einer Taskforce wird bis April erwartet und könnte die Installation von Anti-Drohnen-Jammern am Flughafengelände empfehlen – eine Maßnahme, die von den Fluggesellschaften unterstützt, von Datenschützern jedoch abgelehnt wird.
Multinationale Unternehmen, die Drohnen für Geländebegehungen oder Werbefilme einsetzen, sollten ihre Compliance-Richtlinien überprüfen. Kommerzielle Einsätze im urbanen Kern von Prag erfordern nun eine ausdrückliche Genehmigung der ÚCL sowie den Nachweis der Pilotenkompetenz; Verstöße gefährden die Haftung und den Versicherungsschutz der Unternehmen. Mobilitätsmanager werden zudem geraten, neue Mitarbeiter – insbesondere jüngere – vor dem Auspacken von Freizeitdrohnen in firmeneigenen Unterkünften über die strengen Vorschriften zu informieren.
Bis die Durchsetzung verbessert ist, müssen Reisende mit sporadischen Verzögerungen oder Luftraumsperren rechnen. Das Beobachten von Fluggesellschaftsbenachrichtigungen und das Einplanen von Pufferzeiten bei Anschlussflügen hilft, Störungen zu minimieren.
Flughafenvertreter warnen, dass unkontrollierte Drohnen ein „unmittelbares Kollisionsrisiko“ für kommerzielle Flüge während der kritischen Start- und Landephasen darstellen. Selbst kurze Luftraumeindringlinge können die Fluglotsen zwingen, Flugzeuge umzuleiten oder in Warteschleifen zu halten, was zu Verzögerungen führt, die sich auf die gesamte Flugplanung auswirken. Geschäftsreisende mit engen Anschlussflügen ab Prag sollten daher bis zu einer besseren Durchsetzung der Regeln zunehmend Pufferzeiten einplanen.
Der Anstieg erfolgt trotz einer Überarbeitung der Vorschriften im Jahr 2025, die Flugverbotszonen ausgeweitet und die E-Registrierungsplattform DroneMap eingeführt hat. Betreiber müssen nun Flugpläne im Voraus einreichen, eine Haftpflichtversicherung vorweisen und die Drohnen stets in Sichtweite halten. Branchenverbände kritisieren, dass das Bewusstsein vor allem bei Touristen, die leichte Quadrocopter kaufen, ohne die lokalen Gesetze zu prüfen, noch lückenhaft ist.
Regierungsminister prüfen weitere Maßnahmen, darunter verpflichtende Geofencing-Technologien für Hersteller, höhere Bußgelder und die Möglichkeit der sofortigen Beschlagnahme durch Flughafenpolizisten. Ein Bericht einer Taskforce wird bis April erwartet und könnte die Installation von Anti-Drohnen-Jammern am Flughafengelände empfehlen – eine Maßnahme, die von den Fluggesellschaften unterstützt, von Datenschützern jedoch abgelehnt wird.
Multinationale Unternehmen, die Drohnen für Geländebegehungen oder Werbefilme einsetzen, sollten ihre Compliance-Richtlinien überprüfen. Kommerzielle Einsätze im urbanen Kern von Prag erfordern nun eine ausdrückliche Genehmigung der ÚCL sowie den Nachweis der Pilotenkompetenz; Verstöße gefährden die Haftung und den Versicherungsschutz der Unternehmen. Mobilitätsmanager werden zudem geraten, neue Mitarbeiter – insbesondere jüngere – vor dem Auspacken von Freizeitdrohnen in firmeneigenen Unterkünften über die strengen Vorschriften zu informieren.
Bis die Durchsetzung verbessert ist, müssen Reisende mit sporadischen Verzögerungen oder Luftraumsperren rechnen. Das Beobachten von Fluggesellschaftsbenachrichtigungen und das Einplanen von Pufferzeiten bei Anschlussflügen hilft, Störungen zu minimieren.
Quelle: Prague Daily News
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