
Geschäftsreisende, die am 29. Januar den Kempegowda International Airport in Bengaluru passierten, gerieten in einen Sicherheits-Lockdown, nachdem ein Passagier scherzhaft behauptete, er habe „zwei kleine Bomben“ bei sich. Die Äußerung – am Gate 30 während des letzten Aufrufs für den IndiGo-Flug 6E-586 nach Ahmedabad – löste sofort eine Reaktion der Central Industrial Security Force (CISF) aus. Bereits sitzende Passagiere wurden aus dem Flugzeug gebeten, der Airbus A320 wurde in eine Isolierbucht geschleppt, und Bombenspürhunde durchsuchten das Flugzeug sowie das Gepäck.
Es wurde keine Sprengvorrichtung gefunden, doch der Vorfall verzögerte den Abflug um fast zwei Stunden und wirkte sich auf den eng getakteten Morgenflugplan von IndiGo aus. Der 52-jährige Täter, ein Bekleidungshändler aus Bengaluru, wurde festgenommen und später gegen Kaution freigelassen; ihm drohen Anklagen nach dem indischen Luftfahrtsgesetz wegen Gefährdung der Flugsicherheit.
Für Unternehmen ist der Vorfall eine deutliche Erinnerung daran, dass in Indien keinerlei Toleranz gegenüber Sicherheitswitzen herrscht. Ähnliche Vorfälle in Delhi (2024) und Goa (2025) führten zu mehrstündigen Störungen und zur Sperrung von Passagieren. Mobility-Manager sollten ihre Mitarbeiter, die mit den lokalen Vorschriften nicht vertraut sind, darauf hinweisen, dass selbst sarkastische Bemerkungen über Waffen strafrechtlich verfolgt werden können.
Aus operativer Sicht werden Fluggesellschaften wahrscheinlich auf schnellere Abfertigungsprozesse nach Fehlalarmen drängen, doch Sicherheitsbehörden betonen, dass jede Bedrohung als ernst zu nehmen ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Reisenden wird empfohlen, bei Umstiegen an indischen Drehkreuzen während der Stoßzeiten zusätzliche Zeitpuffer einzuplanen.
Es wurde keine Sprengvorrichtung gefunden, doch der Vorfall verzögerte den Abflug um fast zwei Stunden und wirkte sich auf den eng getakteten Morgenflugplan von IndiGo aus. Der 52-jährige Täter, ein Bekleidungshändler aus Bengaluru, wurde festgenommen und später gegen Kaution freigelassen; ihm drohen Anklagen nach dem indischen Luftfahrtsgesetz wegen Gefährdung der Flugsicherheit.
Für Unternehmen ist der Vorfall eine deutliche Erinnerung daran, dass in Indien keinerlei Toleranz gegenüber Sicherheitswitzen herrscht. Ähnliche Vorfälle in Delhi (2024) und Goa (2025) führten zu mehrstündigen Störungen und zur Sperrung von Passagieren. Mobility-Manager sollten ihre Mitarbeiter, die mit den lokalen Vorschriften nicht vertraut sind, darauf hinweisen, dass selbst sarkastische Bemerkungen über Waffen strafrechtlich verfolgt werden können.
Aus operativer Sicht werden Fluggesellschaften wahrscheinlich auf schnellere Abfertigungsprozesse nach Fehlalarmen drängen, doch Sicherheitsbehörden betonen, dass jede Bedrohung als ernst zu nehmen ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Reisenden wird empfohlen, bei Umstiegen an indischen Drehkreuzen während der Stoßzeiten zusätzliche Zeitpuffer einzuplanen.
Quelle: The Times of India