
Das Innenministerium hat bestätigt, dass die Gebühr für die elektronische Reisegenehmigung (ETA) des Vereinigten Königreichs in den „kommenden Wochen“ von 16 auf 20 Pfund steigen wird, da die digitale Genehmigung am 25. Februar 2026 von der Testphase in die vollständige Anwendung übergeht. Die Ankündigung, die erstmals am 30. Januar vom Geschäftsreisportal TravellingForBusiness berichtet wurde, erfolgt, während Fluggesellschaften, Fährbetreiber und Bahnunternehmen die letzten Systemtests für die „Keine Genehmigung – keine Reise“-Kontrollen durchführen.
1. Was sich ändert – Die 2023 in der Beta-Version eingeführte ETA ist für visumfreie Staatsangehörige aus 85 Ländern, darunter die USA, Kanada, Australien sowie alle EU-/EWR-Staaten, verpflichtend. Ab dem 25. Februar müssen Beförderer den ETA- oder eVisa-Status jedes Passagiers vor dem Boarding überprüfen, andernfalls drohen Bußgelder. Die Preiserhöhung um 4 Pfund – eine inflationsbereinigte Steigerung von 25 % – gilt nur für Neuanträge; bestehende zweijährige ETAs behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
2. Warum das wichtig ist – Die moderate Gebührenerhöhung treibt die Kosten für eine kurze Geschäftsreise (zwei ETAs innerhalb von vier Jahren) auf 40 Pfund. Für Unternehmen mit häufig reisenden Mitarbeitern müssen die jährlichen Mobilitätsbudgets angepasst werden. Reiseverantwortliche in Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass Reisende gut informiert sind: Ein fehlendes ETA führt künftig dazu, dass Passagiere am Gate zurückbleiben, statt nur eine Verzögerung bei der Einreise zu verursachen.
3. Operative Vorbereitung – Fluggesellschaften aktualisieren ihre Abflugkontrollsoftware, um in Echtzeit die „Status Check“-API des Innenministeriums abzufragen. Personal- und Global-Mobility-Teams sollten: a) ETA-Nummern in den Genehmigungsprozessen vor der Reise erfassen, b) eine Vorlaufzeit von drei Tagen in die Reiserichtlinien aufnehmen (das Innenministerium empfiehlt weiterhin bis zu 72 Stunden Bearbeitungszeit) und c) Notfallkontakte für kurzfristige Ablehnungen bereitstellen.
4. Übergeordneter Trend – Die Umstellung im Vereinigten Königreich folgt dem Beispiel Kanadas eTA und dem bevorstehenden EU-weiten ETIAS und signalisiert eine weltweite Entwicklung hin zu einer Risikovorscreening vor der Reise. Die Regierung begründet die höhere Gebühr mit erweiterten Sicherheitsprüfungen und Systemwartungskosten; Kritiker sehen darin eine versteckte Steuer für Besucher, die Konferenz- und Freizeitreisen abschrecken könnte.
Wer die Vorschriften missachtet, muss mit kommerziellen Konsequenzen rechnen: Beförderer riskieren Bußgelder und den Verlust des „Approved Carrier“-Status, Reisende drohen Urlaubsunterbrechungen und verpasste Kundentermine. Unternehmen sollten jetzt ihre Reise-Datenflüsse überprüfen, um teure Fehler am ersten Tag zu vermeiden.
1. Was sich ändert – Die 2023 in der Beta-Version eingeführte ETA ist für visumfreie Staatsangehörige aus 85 Ländern, darunter die USA, Kanada, Australien sowie alle EU-/EWR-Staaten, verpflichtend. Ab dem 25. Februar müssen Beförderer den ETA- oder eVisa-Status jedes Passagiers vor dem Boarding überprüfen, andernfalls drohen Bußgelder. Die Preiserhöhung um 4 Pfund – eine inflationsbereinigte Steigerung von 25 % – gilt nur für Neuanträge; bestehende zweijährige ETAs behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
2. Warum das wichtig ist – Die moderate Gebührenerhöhung treibt die Kosten für eine kurze Geschäftsreise (zwei ETAs innerhalb von vier Jahren) auf 40 Pfund. Für Unternehmen mit häufig reisenden Mitarbeitern müssen die jährlichen Mobilitätsbudgets angepasst werden. Reiseverantwortliche in Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass Reisende gut informiert sind: Ein fehlendes ETA führt künftig dazu, dass Passagiere am Gate zurückbleiben, statt nur eine Verzögerung bei der Einreise zu verursachen.
3. Operative Vorbereitung – Fluggesellschaften aktualisieren ihre Abflugkontrollsoftware, um in Echtzeit die „Status Check“-API des Innenministeriums abzufragen. Personal- und Global-Mobility-Teams sollten: a) ETA-Nummern in den Genehmigungsprozessen vor der Reise erfassen, b) eine Vorlaufzeit von drei Tagen in die Reiserichtlinien aufnehmen (das Innenministerium empfiehlt weiterhin bis zu 72 Stunden Bearbeitungszeit) und c) Notfallkontakte für kurzfristige Ablehnungen bereitstellen.
4. Übergeordneter Trend – Die Umstellung im Vereinigten Königreich folgt dem Beispiel Kanadas eTA und dem bevorstehenden EU-weiten ETIAS und signalisiert eine weltweite Entwicklung hin zu einer Risikovorscreening vor der Reise. Die Regierung begründet die höhere Gebühr mit erweiterten Sicherheitsprüfungen und Systemwartungskosten; Kritiker sehen darin eine versteckte Steuer für Besucher, die Konferenz- und Freizeitreisen abschrecken könnte.
Wer die Vorschriften missachtet, muss mit kommerziellen Konsequenzen rechnen: Beförderer riskieren Bußgelder und den Verlust des „Approved Carrier“-Status, Reisende drohen Urlaubsunterbrechungen und verpasste Kundentermine. Unternehmen sollten jetzt ihre Reise-Datenflüsse überprüfen, um teure Fehler am ersten Tag zu vermeiden.
Quelle: TravellingForBusiness.co.uk
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