
Die türkisfarbene Autobahnvignette 2026 der Schweiz ist seit dem 1. Februar um 00:01 Uhr die einzige gültige Mautplakette. Autofahrer – sowohl aus dem In- als auch Ausland – müssen entweder die Papierplakette für 40 CHF an der Windschutzscheibe anbringen oder eine digitale E-Vignette registrieren, die über das Bundesportal Via mit dem Kennzeichen verknüpft ist. Zollbeamte kündigen für diese Ski-Saison verstärkte Kontrollen an, bei Verstößen droht die übliche Sofortstrafe von 200 CHF für Fahrzeuge ohne gültige Vignette.
Die größte Neuerung für Mobilitätsmanager ist der beschleunigte Umstieg auf die E-Vignette, die erst Ende 2023 landesweit eingeführt wurde, aber bereits von etwa 35 Prozent der Nutzer gewählt wird. Da die digitale Version kennzeichenbasiert und nicht fahrzeuggebunden ist, können Fuhrparkbetreiber die Abdeckung bei Kennzeichenwechsel übertragen und geleaste Fahrzeuge online in großen Mengen registrieren – ein Vorteil für Umzugsfirmen und Firmen-Shuttle-Dienste zwischen Zürich, Basel und den Alpen.
In den letzten Wochen haben betrügerische Webseiten, die überteuerte oder gefälschte elektronische Vignetten verkaufen, stark zugenommen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) rät Unternehmen dringend, Fahrer ausschließlich auf die offizielle Webseite (e-vignette.ch) zu verweisen und erinnert daran, dass die Gebühr von 40 CHF für Papier- und Digitalvignette identisch ist. Mobilitätsteams sollten zudem Mitarbeiter aus Nachbarländern darüber informieren, dass schwere Nutzfahrzeuge weiterhin der LSVA-Entfernungsmaut unterliegen, auch wenn für Traktoren über 3,5 Tonnen eine Vignettenbefreiung gilt.
Für Expats, die diesen Monat ankommen, fällt das Vignetten-Ende mit weiteren Regeländerungen im Februar zusammen – die meisten Kantone führen ab dem gleichen Datum neue Umweltplaketten für Niedrigemissionszonen ein. Das macht den Februar zum idealen Zeitpunkt für globale Mobilitätsabteilungen, Willkommensleitfäden, Poolfahrzeug-Checklisten und Spesenrichtlinien zu aktualisieren.
Die größte Neuerung für Mobilitätsmanager ist der beschleunigte Umstieg auf die E-Vignette, die erst Ende 2023 landesweit eingeführt wurde, aber bereits von etwa 35 Prozent der Nutzer gewählt wird. Da die digitale Version kennzeichenbasiert und nicht fahrzeuggebunden ist, können Fuhrparkbetreiber die Abdeckung bei Kennzeichenwechsel übertragen und geleaste Fahrzeuge online in großen Mengen registrieren – ein Vorteil für Umzugsfirmen und Firmen-Shuttle-Dienste zwischen Zürich, Basel und den Alpen.
In den letzten Wochen haben betrügerische Webseiten, die überteuerte oder gefälschte elektronische Vignetten verkaufen, stark zugenommen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) rät Unternehmen dringend, Fahrer ausschließlich auf die offizielle Webseite (e-vignette.ch) zu verweisen und erinnert daran, dass die Gebühr von 40 CHF für Papier- und Digitalvignette identisch ist. Mobilitätsteams sollten zudem Mitarbeiter aus Nachbarländern darüber informieren, dass schwere Nutzfahrzeuge weiterhin der LSVA-Entfernungsmaut unterliegen, auch wenn für Traktoren über 3,5 Tonnen eine Vignettenbefreiung gilt.
Für Expats, die diesen Monat ankommen, fällt das Vignetten-Ende mit weiteren Regeländerungen im Februar zusammen – die meisten Kantone führen ab dem gleichen Datum neue Umweltplaketten für Niedrigemissionszonen ein. Das macht den Februar zum idealen Zeitpunkt für globale Mobilitätsabteilungen, Willkommensleitfäden, Poolfahrzeug-Checklisten und Spesenrichtlinien zu aktualisieren.
Quelle: Blick
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