
Die Schweiz ist einen Schritt näher an ihrem nächsten großen Verkehrsausbau: Am 28. Januar 2026 hat der Bundesrat die zentralen Eckpunkte des Programms „Verkehr ’45“ verabschiedet – ein abgestimmtes Konzept zur Erweiterung der Kapazitäten im Schienen-, Autobahn- und städtischen Verkehr bis 2045. Der Entscheid beauftragt das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Juni 2026 ein Vernehmlassungspaket zu erarbeiten, das den Weg für die parlamentarische Finanzierungsdebatte 2027–2028 ebnet.
Im Schienenverkehr sind mindestens 10 Milliarden CHF für „Prioritätsprojekte“ vorgesehen, darunter der Zimmerberg-Basistunnel II, ein vierter Gleisstrang am Bahnhof Zürich-Stadelhofen, der Ausbau des Bahnknotens Basel SBB sowie die erste Bauphase des Durchgangsbahnhofs Luzern – allesamt Maßnahmen, die 15-Minuten-Takt auf der Achse Bern–Zürich und halbstündliche Intercity-Verbindungen landesweit ermöglichen sollen. Weitere 7 Milliarden CHF für Folgeprojekte, wie die Aufwertung der Strecke Morges–Perroy und die zweite Phase des Luzerner Durchgangsbahnhofs, sind für Entscheidungen ab 2031 reserviert.
Engpässe auf den Autobahnen werden durch sechsspurige Ausbauten auf der A1 (Aarau-Ost–Birrfeld) und rund um Genf (Perly–Bernex) angegangen. Gleichzeitig wird ein überarbeitetes Agglomerationsprogramm mehr als 40 städtische Mobilitätsprojekte mit einem Volumen von über 500 Millionen CHF kofinanzieren. Die Finanzierung basiert auf der Verlängerung des zweckgebundenen Mehrwertsteuerzuschlags, der den Bahninfrastrukturfonds speist, sowie auf geplanten Mauterlösen für Elektrofahrzeuge ab 2030.
Für Akteure im globalen Mobilitätssektor schafft die Ankündigung langfristige Planungssicherheit für die Verkehrsrückgrate der Schweiz, die Pendlerströme von Grenzgängern und nahtlose Anschlussverbindungen für internationale Geschäftsreisende sichern. Verbesserte Pünktlichkeit und zusätzliche Kapazitäten auf den Korridoren Bern–Lausanne–Genf und Basel–Zürich sollen den Druck auf Kurzstreckenflüge mindern und multinationalen Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele durch Verlagerung von Reisen auf die Schiene zu erreichen.
Der Vernehmlassungsentwurf wird zudem Kriterien zur Projektwahl enthalten, um Kostenüberschreitungen zu vermeiden, wie sie bei früheren Infrastrukturpaketen auftraten. Unternehmen und Branchenverbände – darunter Flughafenbetreiber und Logistikanbieter – haben bis Ende 2026 Zeit, für bessere Anbindungen zu den Luftfrachtzentren in Zürich und Basel zu lobbyieren. Bei Zustimmung könnte der Baubeginn der ersten Tranche bereits 2029 starten, erste Verbesserungen im Betrieb wären ab 2035 sichtbar.
Im Schienenverkehr sind mindestens 10 Milliarden CHF für „Prioritätsprojekte“ vorgesehen, darunter der Zimmerberg-Basistunnel II, ein vierter Gleisstrang am Bahnhof Zürich-Stadelhofen, der Ausbau des Bahnknotens Basel SBB sowie die erste Bauphase des Durchgangsbahnhofs Luzern – allesamt Maßnahmen, die 15-Minuten-Takt auf der Achse Bern–Zürich und halbstündliche Intercity-Verbindungen landesweit ermöglichen sollen. Weitere 7 Milliarden CHF für Folgeprojekte, wie die Aufwertung der Strecke Morges–Perroy und die zweite Phase des Luzerner Durchgangsbahnhofs, sind für Entscheidungen ab 2031 reserviert.
Engpässe auf den Autobahnen werden durch sechsspurige Ausbauten auf der A1 (Aarau-Ost–Birrfeld) und rund um Genf (Perly–Bernex) angegangen. Gleichzeitig wird ein überarbeitetes Agglomerationsprogramm mehr als 40 städtische Mobilitätsprojekte mit einem Volumen von über 500 Millionen CHF kofinanzieren. Die Finanzierung basiert auf der Verlängerung des zweckgebundenen Mehrwertsteuerzuschlags, der den Bahninfrastrukturfonds speist, sowie auf geplanten Mauterlösen für Elektrofahrzeuge ab 2030.
Für Akteure im globalen Mobilitätssektor schafft die Ankündigung langfristige Planungssicherheit für die Verkehrsrückgrate der Schweiz, die Pendlerströme von Grenzgängern und nahtlose Anschlussverbindungen für internationale Geschäftsreisende sichern. Verbesserte Pünktlichkeit und zusätzliche Kapazitäten auf den Korridoren Bern–Lausanne–Genf und Basel–Zürich sollen den Druck auf Kurzstreckenflüge mindern und multinationalen Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele durch Verlagerung von Reisen auf die Schiene zu erreichen.
Der Vernehmlassungsentwurf wird zudem Kriterien zur Projektwahl enthalten, um Kostenüberschreitungen zu vermeiden, wie sie bei früheren Infrastrukturpaketen auftraten. Unternehmen und Branchenverbände – darunter Flughafenbetreiber und Logistikanbieter – haben bis Ende 2026 Zeit, für bessere Anbindungen zu den Luftfrachtzentren in Zürich und Basel zu lobbyieren. Bei Zustimmung könnte der Baubeginn der ersten Tranche bereits 2029 starten, erste Verbesserungen im Betrieb wären ab 2035 sichtbar.