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Spanien startet öffentliche Konsultation zur außerordentlichen Legalisierung undokumentierter Migranten

Feb. 6, 2026
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Spanien startet öffentliche Konsultation zur außerordentlichen Legalisierung undokumentierter Migranten
Die spanische Regierung hat eine zweiwöchige öffentliche Konsultationsphase zur Ausgestaltung ihres neuen außerordentlichen Legalisierungsprogramms gestartet, das am 27. Januar per Königlichem Dekret genehmigt wurde. Das Programm könnte schätzungsweise 500.000 undokumentierten Migranten, die vor dem 31. Dezember 2025 nach Spanien eingereist sind und mindestens fünf Monate ununterbrochen dort gelebt haben, ein einjähriges Aufenthalts- und Arbeitsrecht gewähren – verlängerbar und umwandelbar in reguläre Aufenthaltskategorien.

Laut den am 5. Februar veröffentlichten Entwurfsrichtlinien können Anträge zwischen Anfang April und dem 30. Juni online oder in ausgewiesenen Sozialversicherungsstellen eingereicht werden. Ein innerhalb von 15 Tagen zur Bearbeitung zugelassener Antrag berechtigt vorläufig zur Arbeitsaufnahme; endgültige Entscheidungen müssen innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Kinder erhalten eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis, was die Priorität der Regierung auf Familienzusammenhalt unterstreicht.

Spanien startet öffentliche Konsultation zur außerordentlichen Legalisierung undokumentierter Migranten


Das Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration argumentiert, dass die Legalisierung die Schattenwirtschaft in Spanien verkleinern, die Steuereinnahmen erhöhen und den akuten Arbeitskräftemangel in der Gastronomie und Altenpflege lindern wird. Kritiker aus der konservativen Volkspartei (PP) und der rechtsextremen Vox befürchten hingegen, dass der Plan die Wohnungsnot verschärfen und die öffentlichen Dienste belasten könnte.

Für Arbeitgeber bietet die Maßnahme einen Weg, langjährige Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis zu legalisieren, wodurch rechtliche Risiken reduziert und der Zugang zu Sozialversicherungsleistungen ermöglicht wird. Teams für globale Mobilität sollten sich darauf vorbereiten, betroffene Beschäftigte bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zu unterstützen – insbesondere Nachweise des Wohnsitzes (Stromrechnungen, Schulbescheinigungen, medizinische Unterlagen) und ein einwandfreies Führungszeugnis.

Interessierte haben bis zum 19. Februar Zeit, ihre Stellungnahmen über das elektronische Portal des Ministeriums einzureichen. Eine endgültige Umsetzungsverordnung wird voraussichtlich Ende März erwartet, sodass die ersten Anträge unmittelbar nach Ostern gestellt werden können.
Quelle: Crown World Mobility – Immigration Weekly Update

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