
Der Schweizer Bundesrat hat die Debatte über die Einwanderungsobergrenzen für das kommende Jahr mit der Bestätigung auf seiner Sitzung vom 11. Februar abgeschlossen, dass die Quote für die Anstellung von Nicht-EU/EFTA-Bürgern im Jahr 2026 unverändert bleibt. Arbeitgeber können erneut auf 8.500 Plätze zugreifen (4.500 langfristige B-Bewilligungen und 4.000 kurzfristige L-Bewilligungen) für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Gleichzeitig bleiben separate Kontingente für EU/EFTA-Dienstleister (3.500 Bewilligungen) sowie für britische Arbeitnehmer, die unter die post-Brexit-Regelungen der Schweiz fallen, bestehen (3.500 Bewilligungen). Die Ankündigung, die zuerst vom Swiss Observer berichtet wurde, bestätigt Zahlen, die in den letzten Jahren kaum vollständig ausgeschöpft wurden – die Auslastung lag unter 75 % – aber dennoch für Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Fintech und Ingenieurwesen von entscheidender Bedeutung sind, da sie nicht immer die benötigte Expertise innerhalb Europas finden.
Quelle: Swiss Observer
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