
Die Schweiz hat am Montag gemeinsam mit über zwanzig EU- und Schengen-Partnern das biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) für Reisende aus Drittstaaten eingeführt – ein Upgrade, das das manuelle Abstempeln von Pässen durch Gesichtserkennung und Fingerabdruck-Scans ersetzt. Bereits wenige Stunden nach dem Start am 16. Februar meldeten die Flughäfen Zürich und Genf Wartezeiten an der Passkontrolle von 60 bis 80 Minuten – deutlich über dem 15-Minuten-Service-Standard, den Fluggesellschaften für Mindestanschlusszeiten ansetzen.
Das EES ist Teil des Digitalisierungsprogramms der EU-Grenzen, das bis zum 10. April 2026 im gesamten Schengen-Raum verpflichtend wird. Für die Schweiz, die zwar nicht EU-Mitglied, aber Schengen-assoziiert ist, verspricht das System eine verbesserte Erkennung von Überziehungen der Aufenthaltsdauer sowie eine einfachere Erfassung von Migrationsstatistiken. Kurzfristig belastet die neue Technologie jedoch die Personalplanung: Der Flughafen Zürich musste Bodenpersonal als „Floor Walker“ einsetzen, um Reisende bei der Nutzung der Terminals zu unterstützen, während Genf die Fluggesellschaften bat, die Check-in-Schlusszeiten zu staffeln, um Engpässe zu vermeiden.
Airlines for Europe (A4E), IATA und der Airports Council International Europe fordern von Brüssel eine Verschiebung der vollständigen Umsetzung bis nach der Sommerspitze. Sie warnen, dass technische Probleme, instabile WLAN-Verbindungen und unterbesetzte Polizeikontrollstellen zu verpassten Flügen und Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe führen könnten. Swiss International Air Lines hat bereits Firmenkunden geraten, bei Langstreckenflügen mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein und bei Buchungen mit mehreren Segmenten enge Anschlussverbindungen innerhalb des Schengen-Raums zu vermeiden.
Reise-Risikoberater empfehlen Mobilitätsteams, die Vorabinformationen zu aktualisieren: Nicht-EU-Entsandte und Besucher müssen mit biometrischer Erfassung bei jeder Einreise rechnen und sollten darauf achten, dass Finger weder verbunden noch mit Henna bedeckt sind, da dies die Scanner beeinträchtigen kann. Unternehmen, die personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter für Visa-Prüfungen erfassen, müssen zudem die Einhaltung der DSGVO überprüfen, da das EES biometrische Vorlagen für drei Jahre speichert.
Blickt man in die Zukunft, arbeitet das Bundesamt für Polizei (fedpol) mit Hochdruck daran, die kommende Schweizer e-ID in die EES-Terminals zu integrieren, damit Bürger bei der Rückkehr aus Nicht-Schengen-Staaten dieselben Kontrollspuren nutzen können. Bis dahin müssen selbst Schweizer Staatsangehörige mit längeren Wartezeiten rechnen, da Beamte zur Unterstützung der überlasteten Kontrollstellen für ausländische Passagiere abgezogen werden.
Das EES ist Teil des Digitalisierungsprogramms der EU-Grenzen, das bis zum 10. April 2026 im gesamten Schengen-Raum verpflichtend wird. Für die Schweiz, die zwar nicht EU-Mitglied, aber Schengen-assoziiert ist, verspricht das System eine verbesserte Erkennung von Überziehungen der Aufenthaltsdauer sowie eine einfachere Erfassung von Migrationsstatistiken. Kurzfristig belastet die neue Technologie jedoch die Personalplanung: Der Flughafen Zürich musste Bodenpersonal als „Floor Walker“ einsetzen, um Reisende bei der Nutzung der Terminals zu unterstützen, während Genf die Fluggesellschaften bat, die Check-in-Schlusszeiten zu staffeln, um Engpässe zu vermeiden.
Airlines for Europe (A4E), IATA und der Airports Council International Europe fordern von Brüssel eine Verschiebung der vollständigen Umsetzung bis nach der Sommerspitze. Sie warnen, dass technische Probleme, instabile WLAN-Verbindungen und unterbesetzte Polizeikontrollstellen zu verpassten Flügen und Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe führen könnten. Swiss International Air Lines hat bereits Firmenkunden geraten, bei Langstreckenflügen mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein und bei Buchungen mit mehreren Segmenten enge Anschlussverbindungen innerhalb des Schengen-Raums zu vermeiden.
Reise-Risikoberater empfehlen Mobilitätsteams, die Vorabinformationen zu aktualisieren: Nicht-EU-Entsandte und Besucher müssen mit biometrischer Erfassung bei jeder Einreise rechnen und sollten darauf achten, dass Finger weder verbunden noch mit Henna bedeckt sind, da dies die Scanner beeinträchtigen kann. Unternehmen, die personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter für Visa-Prüfungen erfassen, müssen zudem die Einhaltung der DSGVO überprüfen, da das EES biometrische Vorlagen für drei Jahre speichert.
Blickt man in die Zukunft, arbeitet das Bundesamt für Polizei (fedpol) mit Hochdruck daran, die kommende Schweizer e-ID in die EES-Terminals zu integrieren, damit Bürger bei der Rückkehr aus Nicht-Schengen-Staaten dieselben Kontrollspuren nutzen können. Bis dahin müssen selbst Schweizer Staatsangehörige mit längeren Wartezeiten rechnen, da Beamte zur Unterstützung der überlasteten Kontrollstellen für ausländische Passagiere abgezogen werden.
Quelle: Travel & Tour World
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