1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Schweiz
  4. /
  5. EU-Mitgliedstaaten ebnen Weg für neues bilaterales Abkommen zwischen Schweiz und EU

EU-Mitgliedstaaten ebnen Weg für neues bilaterales Abkommen zwischen Schweiz und EU

Feb. 19, 2026
·
EU-Mitgliedstaaten ebnen Weg für neues bilaterales Abkommen zwischen Schweiz und EU
Der jahrelange Stillstand der Schweiz mit Brüssel über die Zukunft ihrer bilateralen Abkommen hat am 18. Februar eine entscheidende Wendung genommen: Das EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) hat einstimmig ein Paket von sieben aktualisierten Abkommen gebilligt. Der Deal – der noch am 24. Februar vom EU-Rat für Allgemeine Angelegenheiten formell bestätigt werden muss – modernisiert zentrale Vereinbarungen zur Personenfreizügigkeit, zum Land- und Luftverkehr, zu technischen Handelshemmnissen und zur Landwirtschaft. Zudem werden völlig neue Kooperationskapitel zu Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Krisenmanagement im Gesundheitswesen eingeführt.

Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, leben und arbeiten mehr als 1,4 Millionen EU-Bürger im Land, und rund 60 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. In den letzten fünf Jahren hat die Unsicherheit über den Rechtsrahmen insbesondere für multinationale Unternehmen, die Personal zwischen Schweizer und EU-Einheiten austauschen, Probleme bereitet – vor allem in regulierten Branchen wie der Medizintechnik, wo der Zugang zum Binnenmarkt von gegenseitiger Anerkennung abhängt. Das aktualisierte Paket stellt die volle regulatorische Gleichwertigkeit für Medizinprodukte wieder her und bestätigt für Personalabteilungen entscheidend, dass die Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen planmäßig Ende 2026 ausläuft – wodurch das Risiko plötzlicher Quotenbeschränkungen für EU-Entsandte entfällt.

EU-Mitgliedstaaten ebnen Weg für neues bilaterales Abkommen zwischen Schweiz und EU


Für Geschäftsreisende ist die greifbarste Neuerung die Einführung von „digitalen Grenz“-Bestimmungen, die es Schweizer und EU-Behörden ermöglichen, Ein- und Ausreisedaten sowie Sozialversicherungsinformationen in Echtzeit auszutauschen. Dies soll die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit von zwei Wochen für Kurzzeit-Arbeitserlaubnisse (oft genutzt von Beratern und Außendiensttechnikern) auf unter 72 Stunden verkürzen, sobald die gemeinsame IT-Schnittstelle Mitte 2027 in Betrieb geht. Unternehmen, die auf schnelle Einsätze angewiesen sind – etwa Pharmafirmen, die Problemlöseteams zu französischen oder deutschen Standorten schicken – sollten die neuen Zeitpläne in ihre Mobilitätsstrategien aufnehmen.

Politische Hürden bleiben bestehen. Schweizer Gewerkschaften warnen, dass die Angleichung an künftige EU-Lohnschutzregeln das in der Schweiz bekannte strenge Arbeitsinspektionssystem schwächen könnte, während die nationalkonservative SVP angekündigt hat, ein Referendum zu starten, falls das Parlament die Abkommen unverändert verabschiedet. Dennoch sind sich die wichtigsten Arbeitgeberverbände Economiesuisse und Swissmem einig, dass die rechtliche Sicherheit die wahrgenommenen Souveränitätsverluste überwiegt. Mit dem grünen Licht von COREPER liegt der Ball nun in Bern: Der Bundesrat wird voraussichtlich bis April die Verträge dem Parlament vorlegen, mit dem Ziel, die Ratifizierung vor der Sommerpause abzuschließen, damit Unternehmen ihre Personalplanung für 2027 mit Zuversicht gestalten können.
Quelle: SWI swissinfo.ch

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Schweiz.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×