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505 belgische Staatsbürger im Ausland inhaftiert, bestätigt das Außenministerium

Feb. 21, 2026
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505 belgische Staatsbürger im Ausland inhaftiert, bestätigt das Außenministerium
Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Auswärtige Angelegenheiten Belgiens bestätigte, dass am 17. Februar 2026 mindestens 505 belgische Staatsbürger in ausländischen Gefängnissen inhaftiert waren – ein Anstieg gegenüber 489 im August letzten Jahres. Die am 20. Februar veröffentlichten Zahlen verdeutlichen die wachsende konsularische Belastung für belgische Diplomaten sowie die Risiken einer zunehmend mobilen Bevölkerung.

Den größten Anteil machen Nachbarländer der EU aus: Frankreich, Spanien, Deutschland, Italien und die Niederlande beherbergen zusammen weit über die Hälfte der belgischen Gefangenen. Marokko ist die führende nicht-europäische Jurisdiktion. Allein seit Jahresbeginn 2026 wurden 42 neue Inhaftierungen registriert, wobei die Behörden darauf hinweisen, dass die tatsächliche Zahl vermutlich höher liegt, da Gaststaaten Brüssel nicht immer umgehend informieren.

505 belgische Staatsbürger im Ausland inhaftiert, bestätigt das Außenministerium


Häufige Delikte reichen von Drogenhandel und Körperverletzung bis hin zu Verkehrsverstößen, die zu Haftstrafen führen. Manager für Unternehmensmobilität berichten, dass mehrere Fälle Geschäftsreisende betreffen, die gegen lokale Vorschriften verstoßen haben – ein Hinweis darauf, dass berufliche Einsätze schnell rechtlich komplex werden können.

Der FÖD Auswärtige Angelegenheiten betont, dass er humane Haftbedingungen und die Unterstützung bei Rechtsbeistand priorisiert, jedoch nicht in die Justizverfahren anderer Länder eingreifen kann. Die konsularischen Abteilungen bieten nun einen neuen Informationsservice „Know Before You Go“ für Belgier im Ausland an, der sich auf Risikoländer und häufige Delikte konzentriert.

Für multinationale Arbeitgeber mit Sitz in Belgien unterstreichen die Zahlen die Bedeutung von Compliance-Schulungen vor der Abreise und soliden Fürsorgepflichten. Reise-Risikoberater empfehlen Unternehmen, lokale Gesetze zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, Einfuhrbestimmungen und Fahrvorschriften genau zu prüfen – häufige Stolperfallen für kurzfristig entsandte Mitarbeiter.
Quelle: The Brussels Times

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