
Belgien hat die Anmeldegebühr für den Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit offiziell von 150 € auf 1.000 € erhöht – eine fast siebenfache Steigerung, die das Verfahren damit zu einem der teuersten in der Europäischen Union macht. Die Maßnahme, die am 19. Februar im belgischen Amtsblatt veröffentlicht wurde und ab dem 20. Februar 2026 in Kraft tritt, ist Teil eines umfassenden Migrationsreformpakets, das von Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt und der von Premierminister Bart De Wever geführten Regierungskoalition vorangetrieben wird. Befürworter argumentieren, dass die höhere Gebühr sicherstellt, dass Antragsteller ernsthaft an der Integration interessiert sind und die von Gemeinden und dem föderalen Einwanderungsamt getragenen Verwaltungskosten ausgeglichen werden.
Parallel zur Gebührenerhöhung hat Belgien sein Familienzusammenführungsregime überarbeitet. Bürgen müssen nun ein monatliches Nettoeinkommen nachweisen, das 110 % des garantierten Mindestlohns entspricht, zuzüglich 10 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person. Das Mindestalter für Partner wurde von 18 auf 21 Jahre angehoben, während anerkannte Flüchtlinge nur noch sechs Monate (statt eines Jahres) Zeit haben, um einen Antrag auf Familienzusammenführung ohne Einkommensnachweis zu stellen. Begünstigte des subsidiären Schutzes müssen sogar zwei volle Jahre warten, bevor sie einen Antrag einreichen können. Die Behörden geben an, dass das Ziel darin besteht, Scheinehen zu bekämpfen und Belgien an die strengeren Standards der Nachbarländer anzupassen.
Gleichzeitig hat Wallonien die Anforderungen an den Sprachtest im Integrationsprogramm gelockert und akzeptiert nun einen Gesamtdurchschnitt von A2 in Französisch statt eines Bestehens in jedem einzelnen Modul. Die Integrationszentren der Region erhalten neue Zuschüsse für Job-Coaching und gezielte Unterstützung, während die Bundesbehörden das Portal GenderStat.be gestartet haben, um die Schnittstellen zwischen Integration und geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Beschäftigung, Einkommen und Sozialversicherung zu überwachen.
Berater für Unternehmensmigration warnen multinationale Unternehmen davor, dass die stark gestiegene Gebühr potenzielle Langzeitentsandte von einer Einbürgerung abhalten könnte, was die Mobilität innerhalb der EU für Schlüsselkräfte erschweren könnte. Personalverantwortliche überprüfen daher ihre Kostenkalkulationen für dauerhafte Versetzungen, insbesondere für Familien, die nun mit strengeren Anforderungen bei der Familienzusammenführung und höheren Nachweispflichten konfrontiert sind. Unternehmen werden zudem aufgefordert, ihre Mitarbeiter über den neuen Zeitplan zu informieren: Alle Einbürgerungsanträge, die ab dem 20. Februar 2026 eingereicht werden, müssen den Nachweis der Zahlung von 1.000 € enthalten.
In der Praxis berichten Gemeinden von einem kurzfristigen Ansturm auf letzte Anträge vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung. Mittelfristig wird ein Rückgang der Anträge erwartet, insbesondere bei einkommensschwächeren Migranten, die die Einbürgerung möglicherweise aufschieben oder ganz darauf verzichten. Ob die Reform tatsächlich die Migrationsströme verringert, bleibt umstritten, doch zweifellos erhöht sie die finanzielle Hürde für die volle Mitgliedschaft in der belgischen Gesellschaft – und damit auch in der Europäischen Union.
Parallel zur Gebührenerhöhung hat Belgien sein Familienzusammenführungsregime überarbeitet. Bürgen müssen nun ein monatliches Nettoeinkommen nachweisen, das 110 % des garantierten Mindestlohns entspricht, zuzüglich 10 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person. Das Mindestalter für Partner wurde von 18 auf 21 Jahre angehoben, während anerkannte Flüchtlinge nur noch sechs Monate (statt eines Jahres) Zeit haben, um einen Antrag auf Familienzusammenführung ohne Einkommensnachweis zu stellen. Begünstigte des subsidiären Schutzes müssen sogar zwei volle Jahre warten, bevor sie einen Antrag einreichen können. Die Behörden geben an, dass das Ziel darin besteht, Scheinehen zu bekämpfen und Belgien an die strengeren Standards der Nachbarländer anzupassen.
Gleichzeitig hat Wallonien die Anforderungen an den Sprachtest im Integrationsprogramm gelockert und akzeptiert nun einen Gesamtdurchschnitt von A2 in Französisch statt eines Bestehens in jedem einzelnen Modul. Die Integrationszentren der Region erhalten neue Zuschüsse für Job-Coaching und gezielte Unterstützung, während die Bundesbehörden das Portal GenderStat.be gestartet haben, um die Schnittstellen zwischen Integration und geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Beschäftigung, Einkommen und Sozialversicherung zu überwachen.
Berater für Unternehmensmigration warnen multinationale Unternehmen davor, dass die stark gestiegene Gebühr potenzielle Langzeitentsandte von einer Einbürgerung abhalten könnte, was die Mobilität innerhalb der EU für Schlüsselkräfte erschweren könnte. Personalverantwortliche überprüfen daher ihre Kostenkalkulationen für dauerhafte Versetzungen, insbesondere für Familien, die nun mit strengeren Anforderungen bei der Familienzusammenführung und höheren Nachweispflichten konfrontiert sind. Unternehmen werden zudem aufgefordert, ihre Mitarbeiter über den neuen Zeitplan zu informieren: Alle Einbürgerungsanträge, die ab dem 20. Februar 2026 eingereicht werden, müssen den Nachweis der Zahlung von 1.000 € enthalten.
In der Praxis berichten Gemeinden von einem kurzfristigen Ansturm auf letzte Anträge vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung. Mittelfristig wird ein Rückgang der Anträge erwartet, insbesondere bei einkommensschwächeren Migranten, die die Einbürgerung möglicherweise aufschieben oder ganz darauf verzichten. Ob die Reform tatsächlich die Migrationsströme verringert, bleibt umstritten, doch zweifellos erhöht sie die finanzielle Hürde für die volle Mitgliedschaft in der belgischen Gesellschaft – und damit auch in der Europäischen Union.
Quelle: EU Reporter
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