
Die belgische Bundesregierung hat stillschweigend die bedeutendste Reform der Einwanderungspolitik seit einem Jahrzehnt eingeleitet. Ein Paket königlicher und ministerieller Verordnungen, das am 17. Februar 2026 in Kraft trat, erhöht die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung von 150 € auf 1.000 € (jährlich indexiert) und ändert gleichzeitig mehrere zentrale Bestimmungen des Ausländergesetzes, die die Familienzusammenführung regeln.
Die Gebührenerhöhung für die Staatsbürgerschaft wird von der Regierung damit begründet, „transaktionale“ Anträge zu entmutigen und die tatsächlichen Kosten für die Bearbeitung zunehmend komplexer Fälle abzudecken. Befürworter weisen darauf hin, dass Belgien im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern lange Zeit mit niedrigen Einbürgerungskosten eine Ausnahme war; die neue Gebühr von 1.000 € liegt nun weitgehend auf dem Niveau der Niederlande (945 €) und Frankreichs (630 €). Kritiker, darunter Migrantenrechts-NGOs und Wirtschaftsverbände aus Brüssel, befürchten, dass der Preissprung vor allem einkommensschwache Drittstaatsangehörige trifft und die Integration langjähriger Bewohner verzögern könnte, die einen belgischen Pass für reisintensive Tätigkeiten benötigen.
Für Arbeitgeber ist die größte Überraschung die Neuregelung der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung. Antragsteller müssen nun ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 110 % des garantierten Mindestlohns – derzeit 1.960 € – plus 10 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person nachweisen. Anerkannte Flüchtlinge behalten eine begrenzte Ausnahme, jedoch nur für die ersten sechs Monate nach Statusverleihung (bisher ein Jahr). Personen mit subsidiärem Schutz müssen nun zwei volle Jahre warten, bevor sie Familienangehörige nachholen können. Zudem steigt das Mindestalter für die Ehegattenzusammenführung von 18 auf 21 Jahre.
Global Mobility Manager sollten längere Vorlaufzeiten und höhere Budgets einplanen. Personalabteilungen, die Entsandte bei der Umstellung auf lokale Verträge unterstützen, koordinieren Einbürgerungs- oder Daueraufenthaltsanträge oft mit Beförderungszyklen; die vierstellige Gebühr erfordert nun möglicherweise eine vorherige Genehmigung durch Kostenstellenverantwortliche. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Familienmobilität setzen – insbesondere bei der Rotation von Spezialisten aus dem benachbarten Luxemburg oder den Niederlanden – müssen die neue Einkommensgrenze im Verhältnis zu Brutto-Netto-Unterschieden prüfen.
Blickt man in die Zukunft, so kündigt die Generaldirektion Migration und Inneres an, die Auswirkungen der höheren Gebühr auf die Antragszahlen zu beobachten und gestaffelte Ermäßigungen für besonders schutzbedürftige Gruppen in Erwägung zu ziehen. Bis dahin empfehlen Umzugsdienstleister, dass Mitarbeitende, die bereits einbürgerungsberechtigt sind, ihre Anträge vor dem 30. April stellen, da die erste Inflationsanpassung die Gebühr voraussichtlich auf über 1.020 € anheben wird.
Die Gebührenerhöhung für die Staatsbürgerschaft wird von der Regierung damit begründet, „transaktionale“ Anträge zu entmutigen und die tatsächlichen Kosten für die Bearbeitung zunehmend komplexer Fälle abzudecken. Befürworter weisen darauf hin, dass Belgien im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern lange Zeit mit niedrigen Einbürgerungskosten eine Ausnahme war; die neue Gebühr von 1.000 € liegt nun weitgehend auf dem Niveau der Niederlande (945 €) und Frankreichs (630 €). Kritiker, darunter Migrantenrechts-NGOs und Wirtschaftsverbände aus Brüssel, befürchten, dass der Preissprung vor allem einkommensschwache Drittstaatsangehörige trifft und die Integration langjähriger Bewohner verzögern könnte, die einen belgischen Pass für reisintensive Tätigkeiten benötigen.
Für Arbeitgeber ist die größte Überraschung die Neuregelung der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung. Antragsteller müssen nun ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 110 % des garantierten Mindestlohns – derzeit 1.960 € – plus 10 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person nachweisen. Anerkannte Flüchtlinge behalten eine begrenzte Ausnahme, jedoch nur für die ersten sechs Monate nach Statusverleihung (bisher ein Jahr). Personen mit subsidiärem Schutz müssen nun zwei volle Jahre warten, bevor sie Familienangehörige nachholen können. Zudem steigt das Mindestalter für die Ehegattenzusammenführung von 18 auf 21 Jahre.
Global Mobility Manager sollten längere Vorlaufzeiten und höhere Budgets einplanen. Personalabteilungen, die Entsandte bei der Umstellung auf lokale Verträge unterstützen, koordinieren Einbürgerungs- oder Daueraufenthaltsanträge oft mit Beförderungszyklen; die vierstellige Gebühr erfordert nun möglicherweise eine vorherige Genehmigung durch Kostenstellenverantwortliche. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Familienmobilität setzen – insbesondere bei der Rotation von Spezialisten aus dem benachbarten Luxemburg oder den Niederlanden – müssen die neue Einkommensgrenze im Verhältnis zu Brutto-Netto-Unterschieden prüfen.
Blickt man in die Zukunft, so kündigt die Generaldirektion Migration und Inneres an, die Auswirkungen der höheren Gebühr auf die Antragszahlen zu beobachten und gestaffelte Ermäßigungen für besonders schutzbedürftige Gruppen in Erwägung zu ziehen. Bis dahin empfehlen Umzugsdienstleister, dass Mitarbeitende, die bereits einbürgerungsberechtigt sind, ihre Anträge vor dem 30. April stellen, da die erste Inflationsanpassung die Gebühr voraussichtlich auf über 1.020 € anheben wird.