
Die lang erwartete Neufassung der EU-Blue-Card-Richtlinie trat Ende 2025 offiziell in Kraft, doch praktische Leitlinien für Unternehmen waren bislang rar – bis jetzt. Ein ausführliches Arbeitgeber-Briefing, das am 13. Februar von der Brüsseler Niederlassung der Einwanderungsfirma Fragomen veröffentlicht wurde, erläutert, wie das überarbeitete System in Belgien und ganz Europa umgesetzt wird.
Wesentliche Verbesserungen umfassen kürzere Mindestvertragslaufzeiten (sechs Monate), flexiblere Gehaltsschwellen (1,0–1,6-facher nationaler Durchschnitt), sofortigen Arbeitsmarktzugang für Ehepartner und vor allem festgeschriebene Kurz- und Langzeitmobilitätsrechte innerhalb der EU. Die belgischen Behörden haben die wichtigsten Bestimmungen termingerecht umgesetzt, die Gehaltsschwellen auf 100 % des nationalen Durchschnittsbruttogehalts (€ 46.632 für 2026) angepasst und für IT-Fachkräfte Berufserfahrung anstelle eines Abschlusses anerkannt.
Für multinationale Arbeitgeber liegen die Hauptvorteile in längeren Aufenthaltserlaubnissen (bis zu vier Jahre), einfacheren innerbetrieblichen Rollenwechseln und klareren Wegen zur langfristigen Niederlassung. Die Analyse von Fragomen warnt jedoch, dass die Nutzung weiterhin von Schnelligkeit und Planbarkeit abhängt: In Belgien kann die Bearbeitung der Ein-Permit-Anträge 12–16 Wochen dauern, während es in Deutschland nur acht Wochen sind. Solange nationale Genehmigungen oder anerkannte Sponsorverfahren schneller sind, könnten Personalabteilungen bei bewährten Optionen bleiben.
Das Briefing empfiehlt belgischen Unternehmen, ihre Talentakquisitionsstrategien vor dem intensiven Frühjahrsrekrutierungszyklus zu überprüfen. Stellen, die zuvor die 1,5-fache Gehaltsanforderung nicht erfüllten, könnten nun besonders in den Bereichen MINT und Fintech infrage kommen. Arbeitgeber sollten zudem Mobilitätsszenarien planen: Mitarbeiter mit Blue Cards aus anderen Mitgliedstaaten dürfen bis zu 90 Tage pro Reise „geschäftliche Tätigkeiten“ in Belgien ausüben, sofern die Meldepflichten eingehalten werden.
Die Einhaltung der Vorschriften wird jedoch verschärft. Mit dem Start der EES-„Smart Borders“ im April werden Überziehungen der 90/180-Tage-Regel automatisch erkannt, und Blue-Card-Inhaber, die zwischen EU-Büros wechseln, hinterlassen eine klarere digitale Spur. Unternehmen müssen daher Einwanderungs-, Reise- und Entsendemeldungen synchronisieren, um teure Strafen zu vermeiden.
Fazit: Die Neufassung macht die Blue Card für in Belgien ansässige Arbeitgeber, die im Wettbewerb um knappe Talente stehen, deutlich attraktiver – allerdings nur, wenn interne Abläufe mit der neuen Flexibilität Schritt halten.
Wesentliche Verbesserungen umfassen kürzere Mindestvertragslaufzeiten (sechs Monate), flexiblere Gehaltsschwellen (1,0–1,6-facher nationaler Durchschnitt), sofortigen Arbeitsmarktzugang für Ehepartner und vor allem festgeschriebene Kurz- und Langzeitmobilitätsrechte innerhalb der EU. Die belgischen Behörden haben die wichtigsten Bestimmungen termingerecht umgesetzt, die Gehaltsschwellen auf 100 % des nationalen Durchschnittsbruttogehalts (€ 46.632 für 2026) angepasst und für IT-Fachkräfte Berufserfahrung anstelle eines Abschlusses anerkannt.
Für multinationale Arbeitgeber liegen die Hauptvorteile in längeren Aufenthaltserlaubnissen (bis zu vier Jahre), einfacheren innerbetrieblichen Rollenwechseln und klareren Wegen zur langfristigen Niederlassung. Die Analyse von Fragomen warnt jedoch, dass die Nutzung weiterhin von Schnelligkeit und Planbarkeit abhängt: In Belgien kann die Bearbeitung der Ein-Permit-Anträge 12–16 Wochen dauern, während es in Deutschland nur acht Wochen sind. Solange nationale Genehmigungen oder anerkannte Sponsorverfahren schneller sind, könnten Personalabteilungen bei bewährten Optionen bleiben.
Das Briefing empfiehlt belgischen Unternehmen, ihre Talentakquisitionsstrategien vor dem intensiven Frühjahrsrekrutierungszyklus zu überprüfen. Stellen, die zuvor die 1,5-fache Gehaltsanforderung nicht erfüllten, könnten nun besonders in den Bereichen MINT und Fintech infrage kommen. Arbeitgeber sollten zudem Mobilitätsszenarien planen: Mitarbeiter mit Blue Cards aus anderen Mitgliedstaaten dürfen bis zu 90 Tage pro Reise „geschäftliche Tätigkeiten“ in Belgien ausüben, sofern die Meldepflichten eingehalten werden.
Die Einhaltung der Vorschriften wird jedoch verschärft. Mit dem Start der EES-„Smart Borders“ im April werden Überziehungen der 90/180-Tage-Regel automatisch erkannt, und Blue-Card-Inhaber, die zwischen EU-Büros wechseln, hinterlassen eine klarere digitale Spur. Unternehmen müssen daher Einwanderungs-, Reise- und Entsendemeldungen synchronisieren, um teure Strafen zu vermeiden.
Fazit: Die Neufassung macht die Blue Card für in Belgien ansässige Arbeitgeber, die im Wettbewerb um knappe Talente stehen, deutlich attraktiver – allerdings nur, wenn interne Abläufe mit der neuen Flexibilität Schritt halten.
Quelle: Fragomen Insights
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