
Der neu verabschiedete Haushaltsplan Frankreichs für 2026 enthält still und heimlich eine der bedeutendsten Gebührenerhöhungen für ausländische Einwohner seit über einem Jahrzehnt. Ab dem 1. Mai 2026 steigt die **timbre fiscal** (Stempelgebühr) für Anträge auf die französische Staatsbürgerschaft von 55 € auf 255 €. Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung der meisten Aufenthaltstitel erhöht sich von 255 € auf 300 €, Verlängerungen kosten künftig 200 €. Temporäre oder vorläufige Karten – häufig genutzt von Absolventen, humanitären Fällen oder Eltern von in Obhut genommenen Kindern – werden 100 € kosten.
Laut den Erläuterungen zum Haushalt verfolgt die Maßnahme zwei Ziele: Zum einen sollen die französischen Gebühren an den EU-Durchschnitt angepasst werden, zum anderen sollen geschätzte 150 Millionen Euro jährlich für die Modernisierung der Präfekturen eingenommen werden. Bestehende Ausnahmen gelten weiterhin für Briten, die unter das Brexit-Rückzugsabkommen fallen, sowie für anerkannte Flüchtlinge. Die meisten anderen Gruppen – darunter auch Inhaber eines Talent-Passes – werden jedoch die höheren Kosten spüren.
Rechtsanwälte warnen, dass die offizielle Stempelgebühr nur die Spitze des Eisbergs ist. Antragsteller müssen weiterhin mit Übersetzungskosten, verpflichtenden Sprach- und Staatsbürgerkundetests (zusammen etwa 170 €) sowie umfangreichen Dokumentenbeschaffungen rechnen, die die tatsächlichen Ausgaben pro Person leicht auf über 1.000 € treiben können. Unternehmen, die regelmäßig Nicht-EU-Mitarbeiter entsenden, aktualisieren bereits ihre Kostenkalkulationen und raten den Ankömmlingen 2026, mehr Zeit für die Genehmigung von Erstattungen einzuplanen.
Aus Sicht der strategischen Mobilität ist das Timing entscheidend: Die Gebührenerhöhung erfolgt nur vier Monate nach der Einführung verschärfter Sprachvoraussetzungen und einer neuen schriftlichen Staatsbürgerkundeprüfung sowie nur sechs Wochen vor der vollständigen Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES). Globale Mobilitätsteams sollten daher frühzeitig mit betroffenen Mitarbeitern und deren Ehepartnern kommunizieren, deren Aufenthaltstitel nach Mai ablaufen, und – wenn möglich – Verlängerungsanträge vor Ablauf der Frist einreichen, um die niedrigeren Gebühren zu sichern.
Für Unternehmen, die die Kosten der Einbürgerung im Rahmen langfristiger Bindungsprogramme übernehmen, könnte die fünffache Gebührenerhöhung zu einer Überprüfung der Richtlinien führen. Einige erwägen bereits eine Obergrenze für erstattungsfähige staatliche Gebühren oder eine stärkere Fokussierung auf langfristige Aufenthaltstitel statt auf Pässe. Kurzfristig ist mit einem Ansturm auf Termine bei den Präfekturen im März und April zu rechnen, da Antragsteller versuchen, die Gebührenerhöhung zu umgehen.
Laut den Erläuterungen zum Haushalt verfolgt die Maßnahme zwei Ziele: Zum einen sollen die französischen Gebühren an den EU-Durchschnitt angepasst werden, zum anderen sollen geschätzte 150 Millionen Euro jährlich für die Modernisierung der Präfekturen eingenommen werden. Bestehende Ausnahmen gelten weiterhin für Briten, die unter das Brexit-Rückzugsabkommen fallen, sowie für anerkannte Flüchtlinge. Die meisten anderen Gruppen – darunter auch Inhaber eines Talent-Passes – werden jedoch die höheren Kosten spüren.
Rechtsanwälte warnen, dass die offizielle Stempelgebühr nur die Spitze des Eisbergs ist. Antragsteller müssen weiterhin mit Übersetzungskosten, verpflichtenden Sprach- und Staatsbürgerkundetests (zusammen etwa 170 €) sowie umfangreichen Dokumentenbeschaffungen rechnen, die die tatsächlichen Ausgaben pro Person leicht auf über 1.000 € treiben können. Unternehmen, die regelmäßig Nicht-EU-Mitarbeiter entsenden, aktualisieren bereits ihre Kostenkalkulationen und raten den Ankömmlingen 2026, mehr Zeit für die Genehmigung von Erstattungen einzuplanen.
Aus Sicht der strategischen Mobilität ist das Timing entscheidend: Die Gebührenerhöhung erfolgt nur vier Monate nach der Einführung verschärfter Sprachvoraussetzungen und einer neuen schriftlichen Staatsbürgerkundeprüfung sowie nur sechs Wochen vor der vollständigen Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES). Globale Mobilitätsteams sollten daher frühzeitig mit betroffenen Mitarbeitern und deren Ehepartnern kommunizieren, deren Aufenthaltstitel nach Mai ablaufen, und – wenn möglich – Verlängerungsanträge vor Ablauf der Frist einreichen, um die niedrigeren Gebühren zu sichern.
Für Unternehmen, die die Kosten der Einbürgerung im Rahmen langfristiger Bindungsprogramme übernehmen, könnte die fünffache Gebührenerhöhung zu einer Überprüfung der Richtlinien führen. Einige erwägen bereits eine Obergrenze für erstattungsfähige staatliche Gebühren oder eine stärkere Fokussierung auf langfristige Aufenthaltstitel statt auf Pässe. Kurzfristig ist mit einem Ansturm auf Termine bei den Präfekturen im März und April zu rechnen, da Antragsteller versuchen, die Gebührenerhöhung zu umgehen.
Quelle: The Local France
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