
Das kasachische Unterhaus, der Mazhilis, hat am 27. Februar mit großer Mehrheit ein bilaterales Abkommen über die Rückführung und den Transit von Personen mit illegalem Aufenthalt genehmigt, das 2024 mit Österreich ausgehandelt wurde. Das Abkommen legt detaillierte Fristen und Nachweiskriterien für die Identifizierung und Rückführung kasachischer und österreichischer Staatsangehöriger sowie von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen fest, die die Bedingungen für einen legalen Aufenthalt in einem der beiden Gebiete nicht mehr erfüllen.
Nach den neuen Regelungen haben die Einwanderungsbehörden drei bis fünf Arbeitstage Zeit, die Staatsangehörigkeit zu bestätigen, gefolgt von einer organisierten Überstellung an vereinbarten Grenzpunkten oder über ausgewiesene Transitflughäfen. Der Text orientiert sich an ähnlichen Verträgen, die Österreich bereits mit benachbarten EU-Staaten umsetzt, ist jedoch bemerkenswert, da er die strukturierte Zusammenarbeit tief nach Zentralasien ausweitet – eine Region, die zunehmend als Transitkorridor für irreguläre Migration nach Westeuropa dient.
Das Innenministerium in Wien begrüßte die Ratifizierung und erklärte, dass dadurch komplexe Rückführungsfälle beschleunigt würden, die zuvor ad-hoc-Charterflüge und diplomatische Noten erforderten. Österreichische Arbeitgeber, die kasachische Mitarbeiter mit Rot-Weiß-Rot-Karten beschäftigen, werden voraussichtlich keine unmittelbaren Auswirkungen spüren, doch raten Rechtsberater dazu, die Einhaltung der Arbeitserlaubnis genau zu prüfen, da Verstöße nun schnellere Abschiebungsverfahren auslösen könnten.
In Astana wurde das Abkommen als Schutzmaßnahme gegen Menschenhandelsnetzwerke dargestellt, die die visafreie Reisefreiheit ausnutzen. Dabei wurden Bestimmungen hervorgehoben, die humane Behandlung, medizinische Versorgung und die Achtung der Grundrechte während des Transits sicherstellen. Gemeinsame Schulungen für Grenzbeamte und sichere Datenübertragungsplattformen sollen innerhalb von sechs Monaten eingeführt werden.
Multinationale Unternehmen mit Personalwechsel zwischen Wien und Almaty erhalten durch das Abkommen mehr Planungssicherheit: Es sieht ein 48-Stunden-Benachrichtigungsfenster vor der Überstellung vor, das es Firmen ermöglicht, Begleitung oder rechtliche Vertretung zu organisieren. Beobachter sehen in dem Abkommen ein mögliches Vorbild für ähnliche Vereinbarungen zwischen Österreich und anderen Mitgliedern der Eurasischen Wirtschaftsunion, was das Compliance-Umfeld für globale Mobilitätsmanager weiter verschärfen könnte.
Nach den neuen Regelungen haben die Einwanderungsbehörden drei bis fünf Arbeitstage Zeit, die Staatsangehörigkeit zu bestätigen, gefolgt von einer organisierten Überstellung an vereinbarten Grenzpunkten oder über ausgewiesene Transitflughäfen. Der Text orientiert sich an ähnlichen Verträgen, die Österreich bereits mit benachbarten EU-Staaten umsetzt, ist jedoch bemerkenswert, da er die strukturierte Zusammenarbeit tief nach Zentralasien ausweitet – eine Region, die zunehmend als Transitkorridor für irreguläre Migration nach Westeuropa dient.
Das Innenministerium in Wien begrüßte die Ratifizierung und erklärte, dass dadurch komplexe Rückführungsfälle beschleunigt würden, die zuvor ad-hoc-Charterflüge und diplomatische Noten erforderten. Österreichische Arbeitgeber, die kasachische Mitarbeiter mit Rot-Weiß-Rot-Karten beschäftigen, werden voraussichtlich keine unmittelbaren Auswirkungen spüren, doch raten Rechtsberater dazu, die Einhaltung der Arbeitserlaubnis genau zu prüfen, da Verstöße nun schnellere Abschiebungsverfahren auslösen könnten.
In Astana wurde das Abkommen als Schutzmaßnahme gegen Menschenhandelsnetzwerke dargestellt, die die visafreie Reisefreiheit ausnutzen. Dabei wurden Bestimmungen hervorgehoben, die humane Behandlung, medizinische Versorgung und die Achtung der Grundrechte während des Transits sicherstellen. Gemeinsame Schulungen für Grenzbeamte und sichere Datenübertragungsplattformen sollen innerhalb von sechs Monaten eingeführt werden.
Multinationale Unternehmen mit Personalwechsel zwischen Wien und Almaty erhalten durch das Abkommen mehr Planungssicherheit: Es sieht ein 48-Stunden-Benachrichtigungsfenster vor der Überstellung vor, das es Firmen ermöglicht, Begleitung oder rechtliche Vertretung zu organisieren. Beobachter sehen in dem Abkommen ein mögliches Vorbild für ähnliche Vereinbarungen zwischen Österreich und anderen Mitgliedern der Eurasischen Wirtschaftsunion, was das Compliance-Umfeld für globale Mobilitätsmanager weiter verschärfen könnte.
Quelle: The Astana Times
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