
Treffen in Brüssel am späten 23. Februar und gedruckt veröffentlicht am 24. Februar 2026: Die EU-Innenminister haben offiziell die letzten Bausteine des überarbeiteten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Eine der umstrittensten Regelungen ist die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, Asylverfahren an sogenannte „sichere Drittstaaten“ auszulagern – selbst wenn die Antragsteller keine vorherige Verbindung zu diesen Ländern haben.
Wie das Oberbayerische Volksblatt und seine Schwesterzeitungen berichten, beendet diese Entscheidung zwei Jahre schwieriger Verhandlungen, in denen Österreich eine der lautstärksten Stimmen für strengere Externalisierungsoptionen war. Für Wien ist die Abstimmung im Rat ein politischer Erfolg, doch die Umsetzung bringt Herausforderungen mit sich. Österreich muss nun nationale Kriterien für die Benennung sicherer Drittstaaten erarbeiten, bilaterale Rückübernahmeabkommen aushandeln und seine Transitkapazitäten an Flughäfen ausbauen, um beschleunigte Abschiebungen zu ermöglichen. Innenminister Gerhard Karner hat bereits die Rechtsabteilung des Ministeriums beauftragt, bis Mitte 2026 Änderungen am Asylgesetz vorzubereiten, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.
Mobilitätsmanager in Unternehmen beobachten vor allem die Bearbeitungszeiten. Die neuen Regeln versprechen eine maximale Frist von sechs Monaten für Entscheidungen in erster Instanz – deutlich weniger als der derzeitige österreichische Durchschnitt von 15 Monaten. Schnellere Entscheidungen könnten den Rückstau abbauen, der den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, die später eine Arbeitserlaubnis erhalten, erschwert.
Menschenrechtsanwälte warnen jedoch, dass die Auslagerungsklausel zu Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen könnte. Solange die Rechtsprechung nicht geklärt ist, sollten Unternehmen, die humanitäre Einstellungsprogramme (vor allem in IT und Logistik) planen, mit möglichen Reiseverboten rechnen, während Antragsteller auf die Genehmigung zur Rückkehr nach Österreich mit Arbeitsvisum warten.
Fazit: Strengere Grenzkontrollen stehen bevor – aber auch schnellere Entscheidungen. Arbeitgeber sollten ihre Rekrutierungspläne eng am legislativen Zeitplan 2026-27 ausrichten.
Wie das Oberbayerische Volksblatt und seine Schwesterzeitungen berichten, beendet diese Entscheidung zwei Jahre schwieriger Verhandlungen, in denen Österreich eine der lautstärksten Stimmen für strengere Externalisierungsoptionen war. Für Wien ist die Abstimmung im Rat ein politischer Erfolg, doch die Umsetzung bringt Herausforderungen mit sich. Österreich muss nun nationale Kriterien für die Benennung sicherer Drittstaaten erarbeiten, bilaterale Rückübernahmeabkommen aushandeln und seine Transitkapazitäten an Flughäfen ausbauen, um beschleunigte Abschiebungen zu ermöglichen. Innenminister Gerhard Karner hat bereits die Rechtsabteilung des Ministeriums beauftragt, bis Mitte 2026 Änderungen am Asylgesetz vorzubereiten, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.
Mobilitätsmanager in Unternehmen beobachten vor allem die Bearbeitungszeiten. Die neuen Regeln versprechen eine maximale Frist von sechs Monaten für Entscheidungen in erster Instanz – deutlich weniger als der derzeitige österreichische Durchschnitt von 15 Monaten. Schnellere Entscheidungen könnten den Rückstau abbauen, der den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, die später eine Arbeitserlaubnis erhalten, erschwert.
Menschenrechtsanwälte warnen jedoch, dass die Auslagerungsklausel zu Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen könnte. Solange die Rechtsprechung nicht geklärt ist, sollten Unternehmen, die humanitäre Einstellungsprogramme (vor allem in IT und Logistik) planen, mit möglichen Reiseverboten rechnen, während Antragsteller auf die Genehmigung zur Rückkehr nach Österreich mit Arbeitsvisum warten.
Fazit: Strengere Grenzkontrollen stehen bevor – aber auch schnellere Entscheidungen. Arbeitgeber sollten ihre Rekrutierungspläne eng am legislativen Zeitplan 2026-27 ausrichten.
Quelle: Oberbayerisches Volksblatt
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