
Das Unterhaus des kasachischen Parlaments, das Mazhilis, stimmte am 25. Februar 2026 der Ratifizierung eines bilateralen Rückübernahmeabkommens mit Österreich zu, das detaillierte Verfahren für die Rückführung von Migranten regelt, die sich in einem der beiden Länder illegal aufhalten. Das Abkommen, das ursprünglich am 28. Februar 2025 in Astana unterzeichnet wurde, umfasst die Identifikation, den Transit und die Übergabe von drei Personengruppen: kasachischen oder österreichischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen sowie Staatenlosen. Auf österreichischer Seite fungiert das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) als zentrale Durchführungsbehörde, entsprechend dem kasachischen Innenministerium.
Laut Abkommen muss der ersuchte Staat die Staatsangehörigkeit innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Eingang eines Rückübernahmeantrags prüfen und Reisedokumente ausstellen; die Überstellung muss dann innerhalb von 30 Tagen erfolgen, sofern keine begründete Verschiebung beantragt wird. Auch Transitvorgänge durch ein Land auf dem Weg zum endgültigen Ziel des Migranten sind geregelt, wobei begleitete Bewegungen per Linienflug erlaubt sind und der ersuchende Staat die Kosten trägt. Wien hat sich intensiv für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern eingesetzt, da der Asyldruck an der östlichen EU-Außengrenze hoch bleibt. Daten des österreichischen Innenministeriums zeigen, dass fast 3.000 im Jahr 2025 festgenommene Migranten angaben, vor ihrer Ankunft in der EU über Kasachstan gereist zu sein, oft über Russland und den Westbalkan.
Durch die klare Rechtsgrundlage und strenge Fristen erwarten die Behörden schnellere Rückführungen, die weniger anfällig für kurzfristige rechtliche Einsprüche sind. Für globale Mobilitäts- und Compliance-Teams ist das Abkommen aus zwei Gründen relevant: Erstens könnten entsandte Mitarbeiter in Kasachstan ohne gültigen Visastatus nun schneller abgeschoben werden, was die Einhaltung der Arbeitserlaubnis noch wichtiger macht. Zweitens sollten Arbeitgeber, die kasachische Staatsangehörige in Österreich beschäftigen, Ablehnungen von Aufenthaltsgenehmigungen genau beobachten, da das BFA nach Identitätsbestätigung einen beschleunigten Weg zur Abschiebung erhält.
Menschenrechtsorganisationen in beiden Ländern fordern eine transparente Überwachung der Umsetzung des Abkommens und betonen, dass schnelle Verfahren weiterhin Schutzansprüche und Rechtsmittel gegen Abschiebungen ermöglichen müssen. Die österreichische Volksanwaltschaft kündigte an, vierteljährlich Statistiken zu Rückübernahmeanträgen und deren Ergebnissen zu veröffentlichen, um die öffentliche Kontrolle zu gewährleisten.
Laut Abkommen muss der ersuchte Staat die Staatsangehörigkeit innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Eingang eines Rückübernahmeantrags prüfen und Reisedokumente ausstellen; die Überstellung muss dann innerhalb von 30 Tagen erfolgen, sofern keine begründete Verschiebung beantragt wird. Auch Transitvorgänge durch ein Land auf dem Weg zum endgültigen Ziel des Migranten sind geregelt, wobei begleitete Bewegungen per Linienflug erlaubt sind und der ersuchende Staat die Kosten trägt. Wien hat sich intensiv für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern eingesetzt, da der Asyldruck an der östlichen EU-Außengrenze hoch bleibt. Daten des österreichischen Innenministeriums zeigen, dass fast 3.000 im Jahr 2025 festgenommene Migranten angaben, vor ihrer Ankunft in der EU über Kasachstan gereist zu sein, oft über Russland und den Westbalkan.
Durch die klare Rechtsgrundlage und strenge Fristen erwarten die Behörden schnellere Rückführungen, die weniger anfällig für kurzfristige rechtliche Einsprüche sind. Für globale Mobilitäts- und Compliance-Teams ist das Abkommen aus zwei Gründen relevant: Erstens könnten entsandte Mitarbeiter in Kasachstan ohne gültigen Visastatus nun schneller abgeschoben werden, was die Einhaltung der Arbeitserlaubnis noch wichtiger macht. Zweitens sollten Arbeitgeber, die kasachische Staatsangehörige in Österreich beschäftigen, Ablehnungen von Aufenthaltsgenehmigungen genau beobachten, da das BFA nach Identitätsbestätigung einen beschleunigten Weg zur Abschiebung erhält.
Menschenrechtsorganisationen in beiden Ländern fordern eine transparente Überwachung der Umsetzung des Abkommens und betonen, dass schnelle Verfahren weiterhin Schutzansprüche und Rechtsmittel gegen Abschiebungen ermöglichen müssen. Die österreichische Volksanwaltschaft kündigte an, vierteljährlich Statistiken zu Rückübernahmeanträgen und deren Ergebnissen zu veröffentlichen, um die öffentliche Kontrolle zu gewährleisten.
Quelle: Tengrinews.kz
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