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Belgien verdoppelt ab 1. März 2026 die Mehrwertsteuer auf Hotel- und Campingplatzübernachtungen

März 2, 2026
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Belgien verdoppelt ab 1. März 2026 die Mehrwertsteuer auf Hotel- und Campingplatzübernachtungen
Geschäftsreisende, die diesen Frühling nach Belgien reisen, werden eine sofortige Änderung auf ihren Rechnungen bemerken: Ab dem 1. März 2026 erhöht die Bundesregierung die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Übernachtungen von 6 % auf 12 %. Diese Maßnahme, Teil eines umfassenden Gesetzespakets, das Ende letzten Jahres verabschiedet wurde, gilt für Hotels, Serviced Apartments, Bed & Breakfasts, Jugendherbergen, Ferienparks und Campingplätze im ganzen Land. Das Finanzministerium argumentiert, dass die Erhöhung Belgien an die Nachbarländer angleicht und jährlich rund 240 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Staatshaushalt bringt. Branchenverbände warnen jedoch, dass der Zeitpunkt – kurz vor der Hauptsaison für Konferenzen und Messen in Brüssel, Antwerpen und Gent – zusätzlichen Kostendruck auf Unternehmen ausübt, die bereits mit steigenden Flug- und Bahntickets kämpfen. Eine Studie der Beratung Grayling schätzt, dass ein durchschnittlicher Teilnehmer für einen dreitägigen Aufenthalt unter der Woche in der Hauptstadt mit Mehrkosten von 22 Euro rechnen muss, ohne Berücksichtigung zusätzlicher Erhöhungen bei Tourismusabgaben und Frühstückspaketen. Veranstalter befürchten, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit Belgiens im lukrativen MICE-Segment (Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions) beeinträchtigen könnte. Das Land zieht jährlich mehr als 2 Millionen Geschäftsreisende an, vor allem dank der EU-Institutionen und der Hauptsitze multinationaler Konzerne. Event-Agenturen raten ihren Kunden, vor dem 1. März gebuchte Zimmerkontingente mit Vorauszahlung zu sichern, da diese bei Aufenthalten bis zum 30. Juni 2026 noch vom alten 6 %-Satz profitieren. Aus Compliance-Sicht müssen Unternehmen mit Selbstbuchungssystemen und Spesenmanagement die MwSt.-Codierung aktualisieren, um eine korrekte Erstattung zu gewährleisten. Belgische Firmen, die ihren Mitarbeitern Pauschalen erstatten, sollten ihre Sätze überprüfen, während ausländische Unternehmen mit MwSt.-Registrierung in Belgien prüfen müssen, ob die höhere Vorsteuer noch mit lokalen Umsätzen verrechnet werden kann. Obwohl die Regierung parallele MwSt.-Erhöhungen für Kultur, Sport und Take-away-Mahlzeiten nach einer kritischen Stellungnahme des Staatsrats verschoben hat, betonen die Behörden, dass die Erhöhung bei Übernachtungen unumkehrbar ist. Hoteliers setzen nun auf Unterstützung regionaler Tourismusagenturen, um die Buchungszahlen zu halten, während Travel-Procurement-Teams prüfen, ob Übernachtungen in nahegelegenen Städten wie Lille, Maastricht oder Aachen – alle innerhalb einer Stunde mit der Bahn von Brüssel erreichbar und mit niedrigeren MwSt.-Sätzen – eine Alternative darstellen.
Quelle: The Brussels Times

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