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Regionen veröffentlichen Mindestlohngrenzen für belgische Arbeits- und Einzelerlaubnisse 2026

März 2, 2026
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Regionen veröffentlichen Mindestlohngrenzen für belgische Arbeits- und Einzelerlaubnisse 2026
Ab diesem Monat haben die drei belgischen Regionen – Wallonien, Brüssel-Hauptstadt und Flandern – aktualisierte Gehaltsanforderungen veröffentlicht, die Arbeitgeber erfüllen müssen, wenn sie Nicht-EU-Bürger für Arbeitserlaubnisse, Einzelerlaubnisse und die EU-Blaukarte sponsern. Die neuen Werte, die am 27. Februar veröffentlicht und von KPMG hervorgehoben wurden, gelten offiziell ab dem 1. März 2026 und berücksichtigen die Inflation sowie arbeitsmarktpolitische Prioritäten.

Wallonien hat die größten Anpassungen vorgenommen: Das jährliche Mindestgehalt für hochqualifizierte Arbeitskräfte wurde auf 53.220 € (vorher 51.613 €) erhöht, die Schwelle für die Blaukarte liegt nun bei 68.815 €. Führungspositionen erfordern jetzt ein Gehalt von 88.790 €, während IT-Spezialisten je nach Erfahrungsstufe mindestens 55.053 € verdienen müssen.

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Brüssel hingegen hält die monatlichen Schwellenwerte von 2025 – 3.703,44 € für hochqualifizierte Mitarbeiter und 6.647,20 € für Führungskräfte – bis zur Veröffentlichung neuer Statbel-Daten später in diesem Jahr konstant. Flandern befindet sich in einer Warteschleife und wendet weiterhin die Jahreswerte von 2025 an (48.912 € für hochqualifizierte Arbeitskräfte, 63.586 € für Inhaber der Blaukarte), signalisiert jedoch, dass die Sätze innerhalb eines Monats nach Erhalt der Durchschnittslohndaten für 2025 aktualisiert werden. Arbeitserlaubnisse, die in der Zwischenzeit ausgestellt werden, enthalten einen expliziten Hinweis auf die bevorstehende Anpassung.

Für globale Mobilitäts- und HR-Teams haben diese Änderungen sofortige Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften. Anträge, die die neuen Mindestanforderungen nicht erfüllen, riskieren eine Ablehnung oder im schlimmsten Fall Sanktionen, die Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen für Arbeitgeber umfassen können. Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern und Verträge für innerbetriebliche Versetzungen die aktualisierten Vergütungspakete widerspiegeln, um sozialversicherungsrechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Unterschiede zwischen den Regionen erschweren die Personalplanung für multinationale Unternehmen mit Standorten in Belgien zusätzlich. Experten empfehlen, vor der Entscheidung über den Standort neuer Talente eine Kostenanalyse pro Region durchzuführen, die nicht nur das Bruttogehalt, sondern auch steuerliche Anreize wie das überarbeitete Expat-Regime berücksichtigt. Bewerber für digitale Nomaden- und Start-up-Visa sind von den Änderungen nicht betroffen, da für diese Kategorien separate Kriterien gelten.
Quelle: The Brussels Times

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