
Ab dem 1. März 2026 müssen Mobilfunkanbieter in der Schweiz gewährleisten, dass Notrufe, öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste und grundlegende Internetverbindungen bei einem landesweiten Stromausfall mindestens eine Stunde lang verfügbar bleiben. Die Verordnung schreibt vor, dass 99 % der Kunden in jeder Gemeinde weiterhin mobilen Zugang haben müssen; Einschränkungen sind nur dort zulässig, wo sie zum Schutz des Netzes unbedingt erforderlich sind. Die Reform folgt auf Debatten zur Versorgungssicherheit, ausgelöst durch die Energiekrise 2022-23 in Europa. Für Geschäftsreisende und Expatriates verringert die Regel das Risiko, während Stromabschaltungen den Zugang zu Firmen-VPNs, Reisewarnungen oder digitalen Bordkarten zu verlieren. Unternehmen mit großen IoT-Flotten – von Carsharing-Angeboten bis zu temporären Bausensoren – erhalten rechtliche Sicherheit, dass die Konnektivität nicht unerwartet ausfällt. Die Betreiber Swisscom, Sunrise und Salt haben an über 3.400 Basisstationen Batterien oder Generatoren als Notstrom installiert und Verkehrssteuerungsalgorithmen eingeführt, die bei Stromausfall Sprachverbindungen gegenüber Daten priorisieren. Das Bundesamt für Kommunikation wird die Einhaltung jährlich prüfen; Bußgelder bei Verstößen können bis zu 1 Million CHF pro Vorfall betragen. Mobilitätsmanager sollten dennoch Notfallpläne bereithalten – etwa Satelliten-Messenger für kritische Mitarbeiter – da die Verordnung nur die erste Stunde eines Ausfalls abdeckt.
Quelle: blue News