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Flughäfen und Fluggesellschaften warnen: EU-Ein- und Ausreisesystem könnte Schweizer Grenzen diesen Sommer lahmlegen

Feb. 28, 2026
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Flughäfen und Fluggesellschaften warnen: EU-Ein- und Ausreisesystem könnte Schweizer Grenzen diesen Sommer lahmlegen
Die drei verkehrsreichsten internationalen Flughäfen der Schweiz – Zürich, Genf und Basel-Mulhouse – könnten diesen Sommer mit vierstündigen Einwanderungsschlangen konfrontiert werden, wenn Brüssel das neue Schengen-Ein- und Ausreisesystem (EES) nicht aussetzt oder grundlegend überarbeitet, warnten Luftfahrtverbände am 27. Februar 2026. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die International Air Transport Association (IATA), Airports Council International Europe (ACI Europe) und Airlines for Europe (A4E) die Europäische Kommission auf, vor dem Anstieg der Passagierzahlen zu Beginn der Sommerferien Ende Juni „notfallbedingte Flexibilität“ zu gewähren.

Die Branchenverbände berichten, dass das EES seit Oktober 2025 schrittweise an mehreren Schweizer Flughäfen eingeführt wird, Feldtests jedoch zeigen, dass die erstmalige biometrische Erfassung bei Nicht-EU-Bürgern noch bis zu zwei Minuten pro Person dauert – deutlich länger als die in der offiziellen Planung veranschlagten 30 Sekunden. Diese Differenz würde laut Berechnungen zu Staus von mehr als drei Stunden in der Nicht-Schengen-Ankunftshalle in Zürich während der Spitzenzeiten bei transatlantischen Flügen führen.

Die Grenzpolizei in Genf hat bereits vor dem Bedarf an „deutlich mehr Personal“ gewarnt, um manuelle Ausweichspuren zu betreiben, falls die Kioske ausfallen. Der Flughafen Basel-Mulhouse, der an der Schweizer-französischen Grenze liegt, droht Rückstaus, die auch die regionalen Zugverbindungen der französischen SNCF und der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) im gemeinsamen Terminal beeinträchtigen könnten.

Flughäfen und Fluggesellschaften warnen: EU-Ein- und Ausreisesystem könnte Schweizer Grenzen diesen Sommer lahmlegen


Mitglieder des Swiss Business Travel Association (SBTA) berichten von einem Anstieg der Fragen „Darf ich meine Mitarbeiter noch schicken?“ aus US- und UK-Zentralen. Arbeitgeber müssen nun die Zeit für die biometrische Vorregistrierung bei Ein- und Ausreise einplanen; Verstöße gegen die neue 90-Tage-in-180-Tage-Regel werden automatisch erkannt und können Bußgelder oder Wiedereinreiseverbote nach sich ziehen. Reiseverantwortliche raten daher Führungskräften, Nachweise über frühere Schengen-Aufenthalte mitzuführen und, wenn möglich, Zürich oder Genf gegenüber kleineren Regionalflughäfen zu bevorzugen, bis sich die Abläufe stabilisiert haben.

Praktisch können Unternehmen Störungen abmildern, indem sie Reisende anweisen:
• mindestens drei Stunden vor Abflug bei der ersten Reise nach dem 10. April 2026, wenn EES vollständig verpflichtend wird, am Flughafen zu sein;
• sicherzustellen, dass ihre Reisepässe maschinenlesbar und unbeschädigt sind;
• digitale Aufzeichnungen früherer Schengen-Ein- und Ausreisestempel zu führen, um automatische Überziehungen anzufechten;
• Vielflieger darüber zu informieren, dass die Schweiz dieselben Aufenthaltsgrenzen wie alle Schengen-Staaten durchsetzt – Grenzbeamte haben keinen Ermessensspielraum, „regelmäßige Kunden einfach durchzulassen“.

Sollte die Kommission eine Verschiebung ablehnen, fordern IATA, ACI Europe und A4E mindestens eine „Schonfrist“ während der Juli-August-Spitzenzeit sowie finanzielle Mittel für zusätzliche Kioske und mobile Erfassungsteams an den wichtigsten Drehkreuzen.

Die Schweizer Behörden haben sich bislang nicht öffentlich geäußert, doch Quellen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) berichten, dass gemeinsam mit den kantonalen Polizeikräften Notfall-Personalpläne erarbeitet werden.
Quelle: International Travel & Insurance Journal (ITIJ)

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