
Das Global Mobility Services Team von KPMG veröffentlichte am 24. Februar die lang erwartete Flash Alert 2026-043, die eine Reihe von Schweizer Einwanderungsänderungen zusammenfasst, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind und die Personalplanung für den Rest des Jahres 2026 prägen werden. Im Mittelpunkt steht die Ausweitung der Stellenmeldepflicht – der Meldepflicht für offene Stellen, die den heimischen Arbeitsmarkt schützen soll. Ab dem 1. Januar 2026 wurde die Schwelle für die Meldepflicht gesenkt, sodass nun auch Vertriebsmitarbeiter, Multimedia-Designer und sogar Küchenpersonal der verpflichtenden fünf Tage dauernden lokalen Ausschreibungsregel unterliegen. KPMG warnt die Personalabteilungen, dass der Anteil der meldepflichtigen Stellen von 6,5 % auf 10,8 % gestiegen ist, was längere Vorlaufzeiten für Rekrutierungen und interne Versetzungen bedeutet.
Die Meldung weist zudem auf die schrittweise Einführung des Schengen Entry/Exit Systems (EES) hin. Biometrische Kioske sind bereits an den Flughäfen Basel-Mulhouse und Genf in Betrieb; Zürich und kleinere Außengrenzstellen folgen bis zum 9. April 2026. Nicht-EU/EFTA-Reisende werden bei der ersten Einreise Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen erfassen lassen müssen, wodurch ein wiederverwendbarer digitaler Datensatz entsteht. KPMG empfiehlt den Firmenreisebüros, die Mitarbeitenden auf mögliche Wartezeiten während der Einführungsphase hinzuweisen und die Nutzung der „Travel to Europe“-Vorregistrierungs-App zu empfehlen, die die Ankunftsabwicklung beschleunigen kann.
Zur Kontingentpolitik bestätigte der Schweizer Bundesrat eine unveränderte Obergrenze von 8.500 langfristigen Bewilligungen für Nicht-EU-Bürger (4.000 L- und 4.500 B-Bewilligungen) sowie separate Unterkontingente für britische Dienstleister – eine Nachricht, die in einem angespannten Arbeitsmarkt für multinationale Personalmodelle willkommen ist. Gleichzeitig genießen kroatische Staatsangehörige nun volle Freizügigkeitsrechte, nachdem Bern im Januar beschlossen hat, die Schutzklausel nicht auszulösen und damit die letzte kontingentbasierte Einschränkung innerhalb der EU-27 aufgehoben wurde.
Abschließend erinnert die Flash Alert Arbeitgeber daran, dass der vorübergehende Schutzstatus S für aus der Ukraine Geflüchtete bis zum 4. März 2027 verlängert wurde und dass das Dienstleistungs-Mobilitätsabkommen mit dem Vereinigten Königreich bis 2029 verlängert wurde, wodurch die beliebte „90-Tage-pro-Kalenderjahr“-Meldeoption für britische Kurzzeitdienstleister erhalten bleibt.
Insgesamt erfordern die Neuerungen eine sofortige Aktualisierung der Richtlinien in den Bereichen Mobilität, Recruiting und Reisen. Unternehmen sollten anstehende Versetzungen auf die Stellenmeldepflicht prüfen, mehr Zeit für Erst-EES-Einreisen einplanen und die Kontingentnutzung – insbesondere in stark frequentierten Kantonen wie Zürich und Waadt – überwachen, bevor die Hauptsaison für Sommer-Einstellungen beginnt.
Die Meldung weist zudem auf die schrittweise Einführung des Schengen Entry/Exit Systems (EES) hin. Biometrische Kioske sind bereits an den Flughäfen Basel-Mulhouse und Genf in Betrieb; Zürich und kleinere Außengrenzstellen folgen bis zum 9. April 2026. Nicht-EU/EFTA-Reisende werden bei der ersten Einreise Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen erfassen lassen müssen, wodurch ein wiederverwendbarer digitaler Datensatz entsteht. KPMG empfiehlt den Firmenreisebüros, die Mitarbeitenden auf mögliche Wartezeiten während der Einführungsphase hinzuweisen und die Nutzung der „Travel to Europe“-Vorregistrierungs-App zu empfehlen, die die Ankunftsabwicklung beschleunigen kann.
Zur Kontingentpolitik bestätigte der Schweizer Bundesrat eine unveränderte Obergrenze von 8.500 langfristigen Bewilligungen für Nicht-EU-Bürger (4.000 L- und 4.500 B-Bewilligungen) sowie separate Unterkontingente für britische Dienstleister – eine Nachricht, die in einem angespannten Arbeitsmarkt für multinationale Personalmodelle willkommen ist. Gleichzeitig genießen kroatische Staatsangehörige nun volle Freizügigkeitsrechte, nachdem Bern im Januar beschlossen hat, die Schutzklausel nicht auszulösen und damit die letzte kontingentbasierte Einschränkung innerhalb der EU-27 aufgehoben wurde.
Abschließend erinnert die Flash Alert Arbeitgeber daran, dass der vorübergehende Schutzstatus S für aus der Ukraine Geflüchtete bis zum 4. März 2027 verlängert wurde und dass das Dienstleistungs-Mobilitätsabkommen mit dem Vereinigten Königreich bis 2029 verlängert wurde, wodurch die beliebte „90-Tage-pro-Kalenderjahr“-Meldeoption für britische Kurzzeitdienstleister erhalten bleibt.
Insgesamt erfordern die Neuerungen eine sofortige Aktualisierung der Richtlinien in den Bereichen Mobilität, Recruiting und Reisen. Unternehmen sollten anstehende Versetzungen auf die Stellenmeldepflicht prüfen, mehr Zeit für Erst-EES-Einreisen einplanen und die Kontingentnutzung – insbesondere in stark frequentierten Kantonen wie Zürich und Waadt – überwachen, bevor die Hauptsaison für Sommer-Einstellungen beginnt.
Quelle: KPMG GMS Flash Alert 2026-043