
Internationale Beamte mit Einsatz in der Schweiz erhalten ab dem 2. März 2026 einen verbesserten Identitätsausweis. Die Abteilung für Gaststaatenbeziehungen in Genf, Teil der Schweizer Mission bei den Vereinten Nationen, kündigte an, dass eine neu gestaltete Legitimation—hergestellt vom Bundesamt für Bauten und Logistik—an Neuankömmlinge sowie bei Verlängerung bestehender Karten ausgegeben wird. Das neue Format trägt ausdrücklich die Bezeichnung „Aufenthaltsbewilligung“ und enthält nun die Passnummer des Inhabers, womit die Karte den EU-Vorgaben für Aufenthaltsbewilligungen entspricht. Entscheidend ist, dass die Karte in Verbindung mit einem gültigen Reisedokument das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz sowie die Einreise in alle Schengen-Staaten bestätigt. Bestehende Karten behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf, ein vorzeitiger Austausch ist nicht vorgesehen, um einen administrativen Ansturm zu vermeiden. Für Personalabteilungen, die Mitarbeitende an internationale Organisationen wie CERN, WHO oder WTO entsenden, bietet die Neuerung einen klareren Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts und reduziert Rückfragen bei Banken, Versicherungen und kantonalen Behörden. Zudem erleichtert sie den grenzüberschreitenden Verkehr für mitreisende Familienangehörige, die häufig zwischen Genf und dem benachbarten Frankreich pendeln. Die Karten bestehen aus modernem Polycarbonat, verfügen über lasergravierte Sicherheitsmerkmale und eine maschinenlesbare Zone, die künftig eine optionale NFC-Verifizierung ermöglicht—ein Schritt, den Grenzwächtergewerkschaften im Hinblick auf die Einführung des Schengen-Ein- und Ausreisesystems Ende 2026 begrüßen. Organisationen sollten ihre Onboarding-Checklisten aktualisieren und ihre Mitarbeitenden anweisen, bei Grenzübertritten sowohl die Karte als auch den Reisepass mitzuführen.
Quelle: CERN – Official News
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