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Schweiz-EU „Bilaterale III“-Paket rückt näher: Bern bestätigt Unterzeichnungstermin

Feb. 27, 2026
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Schweiz-EU „Bilaterale III“-Paket rückt näher: Bern bestätigt Unterzeichnungstermin
Im Tagesbulletin vom 26. Februar 2026 berichtete The Local Switzerland über einen stillen, aber bedeutenden Punkt auf der Agenda des Bundesrats: Bundespräsident Guy Parmelin wird am 2. März nach Brüssel reisen, um das lang verhandelte «Bilateral III»-Paket mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zu unterzeichnen. Dieses Update ist das bisher deutlichste Signal dafür, dass beide Seiten bereit sind, die Beziehungen nach dem Scheitern der institutionellen Rahmenabkommen 2021 neu zu gestalten. Obwohl die Unterzeichnung selbst einige Tage später erfolgt, bestätigt die Bekanntgabe vom 26. Februar den politischen Zeitplan und beendet wochenlange Spekulationen in der Schweizer Presse.

Schweiz-EU „Bilaterale III“-Paket rückt näher: Bern bestätigt Unterzeichnungstermin


Mobilitätsexperten verfolgen die Entwicklungen genau, da mehrere Anhänge direkt die Personenfreizügigkeit, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Teilnahme an EU-Forschungs- und Bildungsprogrammen betreffen – allesamt zentrale Säulen, die der Schweiz ermöglichen, ausländische Fachkräfte anzuziehen und einzusetzen. Unternehmensberater im Bereich Migration betonen, dass der nahtlose Zugang zum EU-Arbeitsmarkt für Schweizer Multinationale, die Ingenieure aus Deutschland, Berater aus Frankreich und IT-Spezialisten aus Polen rekrutieren, unerlässlich ist. Jede Unsicherheit führt zu höheren Kosten in der Personalplanung: PwC Schweiz schätzt, dass sich die Einstellungszyklen in der Phase des Stillstands von 2021 bis 2023 um 17 Prozent verlängert haben.

Sollte das bilaterale Paket wie erwartet vom Parlament ratifiziert werden und eine mögliche Referendumsherausforderung überstehen, erhalten Schweizer Arbeitgeber ab 2027 wieder Zugang zu den Forschungsfonds von Horizon Europe und dem Austauschprogramm Erasmus+. Für Mobilitätsteams bedeutet dies schnellere innerbetriebliche Versetzungen, reibungslosere kurzfristige Entsendungen und weniger Bürokratie bei der Organisation von Doppelentsendungen zwischen EU und Schweiz. Die Ankündigung steht zudem im Einklang mit der Entscheidung Deutschlands, die vorübergehenden Grenzkontrollen zur Schweiz – einen Tag später veröffentlicht – zu verlängern. Wirtschaftsverbände argumentieren, dass ein erneuertes institutionelles Abkommen dazu beitragen könnte, solche einseitigen Maßnahmen schrittweise abzubauen und das Vertrauen in die gemeinsame Verwaltung des Schengen-Raums wiederherzustellen.
Quelle: The Local Switzerland – ‘Today in Switzerland’ bulletin

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