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FOCA gibt Richtlinien zu Passagierrechten bei Flugausfällen im Nahen Osten heraus

März 3, 2026
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FOCA gibt Richtlinien zu Passagierrechten bei Flugausfällen im Nahen Osten heraus
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Schweiz veröffentlichte am 2. März 2026 eine englischsprachige Mitteilung, die die Rechte von Flugreisenden bei Flugausfällen aufgrund der eskalierenden Konflikte im Nahen Osten klärt. Die Mitteilung bestätigt, dass die EU-Verordnung 261/2004 für alle Abflüge von Schweizer Flughäfen sowie für Flüge nach Schweiz, die von EU- oder Schweizer Fluggesellschaften durchgeführt werden, gilt. Passagiere haben demnach Anspruch auf Betreuung (Mahlzeiten, Hotel, Kommunikation) sowie auf Umbuchung oder Erstattung. Das BAZL betont jedoch, dass die aktuelle Sicherheitslage als „außergewöhnliche Umstände“ gilt, weshalb Fluggesellschaften in der Regel nicht verpflichtet sind, die übliche Entschädigung von 250 bis 600 Euro bei Verspätungen oder Ausfällen zu zahlen. Reisende werden aufgefordert, in engem Kontakt mit ihren Airlines zu bleiben, da viele Fluggesellschaften laufend Flugplanänderungen kommunizieren und Umbuchungsgebühren erlassen. Für Mobilitäts- und Reisemanagement ist die zentrale Botschaft: proaktive Kommunikation. Unternehmen sollten Echtzeit-Updates zu Reiseplänen an Mitarbeitende in der Region weitergeben und daran erinnern, dass vorab bezahlte Unterkunft und Verpflegung bei Nachweis der Störung von der Airline erstattet werden können. Das BAZL rät zudem Schweizer Staatsbürgern, die im Ausland festsitzen, sich in der Travel Admin-App des EDA zu registrieren und bei Bedarf Unterstützung bei den lokalen Botschaften zu suchen. Die Hinweise erfolgen vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Fluggesellschaften – darunter SWISS und weitere Lufthansa Group Airlines – den Flugbetrieb nach Tel Aviv, Amman und Beirut mindestens bis zum 8. März ausgesetzt haben. Umleitungen über Athen oder Larnaka verlängern die Reisezeit um mehrere Stunden. Arbeitgeber mit Projektpersonal im Golf sollten zusätzliche Puffertage einplanen und ihre Fürsorgepflichten bei risikoreichen Zwischenstopps überprüfen. Langfristig signalisiert das BAZL, dass nach Stabilisierung des Flugverkehrs geprüft wird, ob die Störungen zusätzliche Schweizer Verbraucherschutzmaßnahmen erfordern – ein Schritt, der von Geschäftsreisenden besonders aufmerksam verfolgt wird, da die Schweiz als strategischer Knotenpunkt zwischen Europa und dem Nahen Osten eine wichtige Rolle spielt.
Quelle: Federal Office of Civil Aviation (FOCA)

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