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Anzahl der Grenzgänger in der Schweiz übersteigt 411.000

Feb. 28, 2026
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Anzahl der Grenzgänger in der Schweiz übersteigt 411.000
Die Abhängigkeit der Schweiz von ausländischen Arbeitskräften erreichte Ende 2025 einen neuen Rekord, wie am 27. Februar 2026 veröffentlichte Zahlen zeigen. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) hatten 411.000 Personen eine „G-Bewilligung“, die es ihnen erlaubt, in einem Nachbarland zu wohnen und in der Schweiz zu arbeiten – das sind 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr und sogar 20 Prozent mehr als vor der Covid-19-Pandemie. Die Daten, hervorgehoben von The Local Switzerland, zeigen, dass 58 Prozent der Grenzgänger in Frankreich, 22 Prozent in Italien und 16 Prozent in Deutschland leben. Der Großteil arbeitet im Genferseebogen und in der Wirtschaftszone Tessin-Lombardei, wo trotz verlangsamtem Stellenwachstum weiterhin Fachkräftemangel bei Pflegekräften, IT-Spezialisten und im Gastgewerbe herrscht.

Arbeitgeber betonen, dass die Stärke des Frankens und überdurchschnittliche Schweizer Löhne weiterhin attraktiv sind, auch wenn die hohen Wohnkosten auf Schweizer Seite viele Arbeitnehmer dazu bringen, über die Grenze zu pendeln. Für Mobilitätsmanager haben die Zahlen mehrere Folgen: Erstens steigt der Druck auf die kantonalen Migrationsämter – das Arbeitsamt Tessin berichtet, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit für neue Grenzgängerbewilligungen von zwei auf vier Wochen angestiegen ist. Zweitens führt die Zunahme der Pendler zu voller werdenden Straßen und Zügen; SNCF und SBB planen bereits zusätzliche Stoßzeiten-Verbindungen auf den Strecken Genf–Annemasse und Basel–Weil am Rhein. Drittens müssen Lohnbuchhaltungen die neuen Steuerregelungen im Blick behalten: Ab dem 1. März 2026 gilt in Frankreich ein neues Quellensteuersystem für Grenzgänger, das Schweizer Firmen verpflichtet, sich bei der französischen Steuerverwaltung zu registrieren, wenn sie mehr als zehn ansässige Mitarbeitende beschäftigen.

Anzahl der Grenzgänger in der Schweiz übersteigt 411.000


Politisch entfacht das Wachstum erneut die Debatte, ob die Schweiz bei der nächsten Überprüfung der EU-Freizügigkeitsschutzklausel 2027 Quoten oder lokale Einstelltests für Grenzgänger einführen sollte. Wirtschaftsverbände argumentieren, dass Schweizer Spitäler, Hotels und Hightech-Fertigungsbetriebe ohne französische und italienische Arbeitskräfte nicht funktionieren könnten. Ein in Bern diskutierter Kompromiss sieht vor, statt einer zahlenmäßigen Begrenzung die Anforderungen an die sprachliche Integration von Langzeit-Grenzgängern zu verschärfen.

Unternehmen mit großem grenzüberschreitendem Personalbestand wird empfohlen, ihre Arbeitsverträge auf die Einhaltung der jüngsten Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) zu überprüfen und Führungskräfte über die seit dem 1. Januar 2026 geltenden neuen Regeln zur Koordination der Sozialversicherungen zu informieren. Das Versäumnis, Änderungen der Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen zu melden, kann Nachzahlungen und Bußgelder auf beiden Seiten der Grenze nach sich ziehen.
Quelle: The Local Switzerland

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