
Brüssel war am 2. März 2026 Schauplatz der bedeutendsten Neuausrichtung der Schweizer-EU-Beziehungen seit zwei Jahrzehnten. Der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen unterzeichneten das lang verhandelte Paket „Bilaterale III“, ein Bündel von sieben Abkommen und Protokollen, die die bilateralen Verträge von 1999 und 2004 modernisieren und in einigen Bereichen erweitern.
Für Manager der globalen Mobilität ist die wichtigste Neuerung die Überarbeitung des Abkommens über die Freizügigkeit der Personen. Ab 2027 werden Schweizer und EU-Arbeitgeber auf ein einheitliches digitales Sozialversicherungszertifikat setzen, das das bisherige Papierformular A1 ersetzt und somit wochenlange Wartezeiten für grenzüberschreitende Projektmitarbeiter mit Wohnsitz in den Nachbarländern Frankreich, Deutschland oder Italien beendet. Die neuen Regeln harmonisieren zudem die Meldepflichten für kurzfristige Geschäftsbesuche (bis zu 90 Tagen) und bringen die Schweizer Praxis näher an die EU-Entsenderichtlinie, während die schweizerische Arbeitsmarktschutzklausel erhalten bleibt.
Ein neues Landverkehrsprotokoll schafft veraltete Papier-Carnets für Lkw ab und führt die gegenseitige Anerkennung elektronischer Transportdokumente ein, was die Grenzwartezeiten bei Basel-Weil und Chiasso verkürzt. Das Kapitel Luftverkehr aktualisiert die Bestimmungen zu Eigentum und Kontrolle und sichert Schweizer Fluggesellschaften weiterhin den Zugang zu EU-Verkehrsrechten, sofern sie mehrheitlich im Besitz schweizerischer oder EU/EFTA-Interessen bleiben.
Abseits der Mobilität eröffnen separate Abkommen der Schweiz die Teilnahme an EU-Mechanismen zur Gesundheitskrisenbewältigung, am Stromhandel und am Raumfahrtprogramm, während eine gemeinsame Erklärung einen jährlichen hochrangigen Dialog über künftige EU-Gesetzgebungen etabliert.
Das Paket muss nun vom Schweizer Parlament ratifiziert werden und könnte einem fakultativen Referendum unterliegen, doch Wirtschaftsverbände auf beiden Seiten der Grenze begrüßten die Unterzeichnung als wichtigen Schritt zu mehr regulatorischer Sicherheit. Praktisch sollten Unternehmen damit beginnen, ihre Mitarbeitergruppen zu erfassen, die täglich pendeln oder vorübergehend entsandt werden, um sicherzustellen, dass Lohn- und Sozialversicherungssysteme die neuen digitalen Zertifikate ab Mitte 2027 in der Testphase ausstellen können. Personalverantwortliche sollten zudem beachten, dass die Abkommen die Schweizer Autonomie bei den Kontingenten für Arbeitsbewilligungen von Drittstaatsangehörigen bewahren, sodass bestehende Einstellungsverfahren für Nicht-EU-Bürger unverändert bleiben.
Für Manager der globalen Mobilität ist die wichtigste Neuerung die Überarbeitung des Abkommens über die Freizügigkeit der Personen. Ab 2027 werden Schweizer und EU-Arbeitgeber auf ein einheitliches digitales Sozialversicherungszertifikat setzen, das das bisherige Papierformular A1 ersetzt und somit wochenlange Wartezeiten für grenzüberschreitende Projektmitarbeiter mit Wohnsitz in den Nachbarländern Frankreich, Deutschland oder Italien beendet. Die neuen Regeln harmonisieren zudem die Meldepflichten für kurzfristige Geschäftsbesuche (bis zu 90 Tagen) und bringen die Schweizer Praxis näher an die EU-Entsenderichtlinie, während die schweizerische Arbeitsmarktschutzklausel erhalten bleibt.
Ein neues Landverkehrsprotokoll schafft veraltete Papier-Carnets für Lkw ab und führt die gegenseitige Anerkennung elektronischer Transportdokumente ein, was die Grenzwartezeiten bei Basel-Weil und Chiasso verkürzt. Das Kapitel Luftverkehr aktualisiert die Bestimmungen zu Eigentum und Kontrolle und sichert Schweizer Fluggesellschaften weiterhin den Zugang zu EU-Verkehrsrechten, sofern sie mehrheitlich im Besitz schweizerischer oder EU/EFTA-Interessen bleiben.
Abseits der Mobilität eröffnen separate Abkommen der Schweiz die Teilnahme an EU-Mechanismen zur Gesundheitskrisenbewältigung, am Stromhandel und am Raumfahrtprogramm, während eine gemeinsame Erklärung einen jährlichen hochrangigen Dialog über künftige EU-Gesetzgebungen etabliert.
Das Paket muss nun vom Schweizer Parlament ratifiziert werden und könnte einem fakultativen Referendum unterliegen, doch Wirtschaftsverbände auf beiden Seiten der Grenze begrüßten die Unterzeichnung als wichtigen Schritt zu mehr regulatorischer Sicherheit. Praktisch sollten Unternehmen damit beginnen, ihre Mitarbeitergruppen zu erfassen, die täglich pendeln oder vorübergehend entsandt werden, um sicherzustellen, dass Lohn- und Sozialversicherungssysteme die neuen digitalen Zertifikate ab Mitte 2027 in der Testphase ausstellen können. Personalverantwortliche sollten zudem beachten, dass die Abkommen die Schweizer Autonomie bei den Kontingenten für Arbeitsbewilligungen von Drittstaatsangehörigen bewahren, sodass bestehende Einstellungsverfahren für Nicht-EU-Bürger unverändert bleiben.
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