
Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen werden Präsident Guy Parmelin und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 2. März 2026 in Brüssel das lang erwartete Abkommen „Bilaterals III“ unterzeichnen. Das Paket aktualisiert die vier zentralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit, den Landverkehr, den Luftverkehr und die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und ergänzt sie um neue Verträge zu Stromhandel, Lebensmittelsicherheit, Krisenmanagement im Gesundheitswesen sowie Raumfahrtprogrammen wie Galileo.
Für Teams im Bereich globale Mobilität bringt das aktualisierte Freizügigkeitsabkommen vor allem Rechtssicherheit: Es beseitigt das Risiko einer „Guillotine“-Kündigung und schafft einen stabilen Rahmen für die Entsendung von EU-Bürgern zu Schweizer Projekten. Im Verkehrssektor sorgt die Angleichung an das EU-Straßenverkehrsrecht für weniger Bürokratie bei Logistikunternehmen, die jährlich mehr als zwei Millionen Mal Waren und Personal über die Schweizer-EU-Landgrenze transportieren.
Ein separates Gesundheitsabkommen gewährt der Schweiz Zugang zum EU-Frühwarn- und Reaktionssystem, was multinationalen Unternehmen ein einheitliches Protokoll für die Evakuierung von Mitarbeitenden bei künftigen grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen bietet. Gleichzeitig integriert das Stromabkommen die Schweizer Kapazitäten in das EU-Markt-Kopplungssystem, wodurch die Wahrscheinlichkeit ungeplanter Stromausfälle sinkt, die Reisende an Bahn- und Flughafenknotenpunkten blockieren könnten.
Nach der Unterzeichnung wird das Paket dem Schweizer Parlament vorgelegt und könnte einem fakultativen Referendum unterzogen werden. Unternehmen wird daher empfohlen, die Geschäftsleitung über die voraussichtlichen Zeitpläne zu informieren und Argumente für eine stabile Arbeitsmarkt- und Verkehrsflüssigkeit vorzubereiten.
Für Teams im Bereich globale Mobilität bringt das aktualisierte Freizügigkeitsabkommen vor allem Rechtssicherheit: Es beseitigt das Risiko einer „Guillotine“-Kündigung und schafft einen stabilen Rahmen für die Entsendung von EU-Bürgern zu Schweizer Projekten. Im Verkehrssektor sorgt die Angleichung an das EU-Straßenverkehrsrecht für weniger Bürokratie bei Logistikunternehmen, die jährlich mehr als zwei Millionen Mal Waren und Personal über die Schweizer-EU-Landgrenze transportieren.
Ein separates Gesundheitsabkommen gewährt der Schweiz Zugang zum EU-Frühwarn- und Reaktionssystem, was multinationalen Unternehmen ein einheitliches Protokoll für die Evakuierung von Mitarbeitenden bei künftigen grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen bietet. Gleichzeitig integriert das Stromabkommen die Schweizer Kapazitäten in das EU-Markt-Kopplungssystem, wodurch die Wahrscheinlichkeit ungeplanter Stromausfälle sinkt, die Reisende an Bahn- und Flughafenknotenpunkten blockieren könnten.
Nach der Unterzeichnung wird das Paket dem Schweizer Parlament vorgelegt und könnte einem fakultativen Referendum unterzogen werden. Unternehmen wird daher empfohlen, die Geschäftsleitung über die voraussichtlichen Zeitpläne zu informieren und Argumente für eine stabile Arbeitsmarkt- und Verkehrsflüssigkeit vorzubereiten.