
Eine entscheidende Abstimmung am 11. März wird voraussichtlich eine Allianz aus Mitte-rechts und Rechtsaußen im Europäischen Parlament dazu bringen, ein Gesetz zu unterstützen, das Mitgliedstaaten erlaubt, sogenannte „Rückführungszentren“ für Migranten in Drittstaaten einzurichten. Ein am 9. März veröffentlichter Vorabbericht weist darauf hin, dass Österreich, Deutschland, Dänemark, Griechenland und die Niederlande eine informelle Koalition gebildet haben, um solche Einrichtungen zu erproben. Sie argumentieren, dass diese die Rückführungen beschleunigen und irreguläre Einreisen abschrecken sollen. Der Vorschlag ändert die EU-Rückführungsrichtlinie und schafft eine rechtliche Grundlage für bilaterale Abkommen, nach denen abgelehnte Asylbewerber in Verarbeitungszentren außerhalb der Union überstellt werden können. Obwohl der Text die Einhaltung des Völkerrechts betont, warnen Kritiker – darunter die österreichische Diakonie – vor rechtlichen Grauzonen und Menschenrechtsrisiken. Für österreichische Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, ob die Rückführungszentren bestehende Engpässe im Asylsystem auflösen können. Behörden geben hinter vorgehaltener Hand zu, dass durch schnellere Rückführungen freigesetzte Ressourcen zur Abwicklung von Fachkräftezuwanderung genutzt werden könnten – was die Bearbeitung der Rot-Weiß-Rot-Karte beschleunigen würde –, doch verbindliche Zusagen gibt es bislang nicht. Unternehmen, die Mitarbeiter im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie entsenden, sollten prüfen, ob Einsätze in Hub-Länder lokale Lohn- oder Einwanderungspflichten auslösen. Mobilitätsmanager müssen zudem die Regelungen zum Datenaustausch im Blick behalten: Der Entwurf verlangt von Schengen-Staaten, biometrische Daten, die an den Außengrenzen erhoben werden, an die Behörden der Rückführungszentren zu übermitteln, was Fragen zur DSGVO-Konformität aufwirft. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, plant das österreichische Innenministerium, noch vor der Sommerpause die erforderlichen Umsetzungsgesetze vorzulegen und hat bereits erste Gespräche mit zwei nordafrikanischen Staaten aufgenommen. Die Umsetzung könnte bereits 2027 beginnen und wäre damit eine der bedeutendsten Veränderungen in der europäischen Migrationspolitik seit einem Jahrzehnt.
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