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SWISS startet erste Evakuierungsmission, während 5.200 Staatsbürger im Nahen Osten festsitzen

März 7, 2026
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SWISS startet erste Evakuierungsmission, während 5.200 Staatsbürger im Nahen Osten festsitzen
Da Raketenwarnungen weiterhin große Teile des Luftraums am Golf lahmlegen, führte Swiss International Air Lines am 6. März 2026 einen Sonderrückholflug – LX 7043 – von Muscat nach Zürich durch und brachte 211 in den sich ausweitenden regionalen Konflikt geratenen Schweizer Staatsangehörige zurück. Das Großraumflugzeug war mit eigenem Mechaniker und Ersatzteilen ausgestattet, sodass die Crew bei der schnellen Zwischenlandung am stark frequentierten Flughafen in Oman autark agieren konnte. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) schätzt, dass sich rund 5.200 Schweizerinnen und Schweizer in der Region aufhielten, als der kommerzielle Flugverkehr zusammenbrach. Trotz wachsendem politischem Druck hält Bern an seiner «Subsidiaritäts»-Doktrin fest: Staatlich finanzierte Rückholflüge werden nur genehmigt, wenn keine kommerziellen Alternativen bestehen. Reisende werden dringend aufgefordert, sich in der Travel Admin App zu registrieren und die Kanäle der Botschaften zu verfolgen, anstatt sich auf spontane WhatsApp-Gruppen zu verlassen. SWISS hat alle Flüge nach Dubai bis mindestens 10. März ausgesetzt und den Zwischenstopp in Tel Aviv bis zum 22. März verlängert, unter Berufung auf Sicherheitsvorschriften für die Crew gemäß EU-OPS. Unternehmen mit Mitarbeitern im Rotationsdienst am Golf bemühen sich, Arbeitsverträge so anzupassen, dass erzwungene «Standzeiten» nicht als Urlaubstage zählen. Versicherungsmakler verzeichnen einen Anstieg bei Anfragen zu «politischen Evakuierungs»-Zusatzversicherungen, die die hohen Kosten für Charterflüge aus gesperrtem Luftraum abdecken. Für globale Mobilitätsteams ist die Krise ein Lehrbeispiel für Fürsorgepflichten. Experten empfehlen, einen Echtzeit-Standortdienst für mobile Mitarbeitende zu nutzen und Kreditlinien mit Charteranbietern in neutralen Drittstaaten wie Zypern oder Oman vorab zu vereinbaren. Zudem weist man darauf hin, dass das Schweizer Einwanderungsrecht in Ausnahmefällen Visumsverlängerungen für ausländische Entsandte erlaubt, die nicht planmäßig ausreisen können, sofern Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen einen Antrag wegen höherer Gewalt stellen. Während der gestrige Flug einen Hoffnungsschimmer bot, warnen Luftfahrtexperten, dass die Wiedereröffnung des Luftkorridors von einem fragilen diplomatischen Waffenstillstand abhängt. Bis dahin müssen Schweizer Expats und Geschäftsreisende auf mehrstufige Routen über Südeuropa ausweichen oder auf weitere Rückholflüge warten.
Quelle: Swiss Observer

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