
Die Koalitionsregierung Spaniens hat einen weiteren Schritt in ihrem Einwanderungsreformprogramm für 2025-26 unternommen, indem sie ein königliches Dekret verabschiedet hat, das das öffentliche Gesundheitssystem für alle Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zugänglich macht. Die Maßnahme – am 11. März im Amtsblatt veröffentlicht und ab dem folgenden Tag in Kraft – beseitigt die letzten administrativen Hürden, die bisher Menschen ohne Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) den Zugang zu Hausärzten, Fachärzten oder Krankenhausleistungen verwehrten. Bislang unterschieden sich die Regelungen je nach Autonomer Gemeinschaft, was viele undokumentierte Migranten zwang, überlastete Notaufnahmen oder NGOs aufzusuchen.
Nach dem neuen System kann jeder, der nachweisen kann, in Spanien zu leben, einen einfachen Antrag in seinem örtlichen Gesundheitszentrum stellen. Ein vorläufiges Zertifikat wird sofort ausgestellt, und wenn die Verwaltung innerhalb von drei Monaten nicht reagiert, gilt der Anspruch automatisch als bestätigt. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Schwangere, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschen mit Behinderungen erhalten eine bevorzugte Bearbeitung.
Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass der frühzeitige Zugang zur Primärversorgung die Gesamtkosten senken wird, indem vermeidbare Krankenhausaufenthalte reduziert werden. Das Ministerium für Inklusion und Migration betont, dass die Änderung mit dem für dieses Jahr geplanten außergewöhnlichen Regularisierungsverfahren für schätzungsweise 500.000 Ausländer einhergeht. Arbeitgeberverbände begrüßen das Dekret weitgehend und weisen darauf hin, dass Unternehmen mit Fürsorgepflichten für mobile Mitarbeiter nun rechtliche Klarheit haben, wenn sie Angestellte entsenden, deren Aufenthaltsdokumente noch nicht abgeschlossen sind.
Praktische Anleitungen, die an regionale Gesundheitsbehörden verteilt wurden, beschreiben vier Schritte für Antragsteller: Nachweis des Aufenthalts (in der Regel die Anmeldung im Einwohnermeldeamt), Einreichung des neuen Formulars, Erhalt des vorläufigen Zertifikats und Anmeldung bei einem Hausarzt. NGOs, die mit Neuankömmlingen arbeiten, organisieren bereits Informationsveranstaltungen, während Rechtsverbände Migranten daran erinnern, dass das Dekret keine Aufenthaltsrechte gewährt, sondern lediglich die Gesundheitsversorgung während laufender Einwanderungsverfahren sicherstellt.
Spanien führte die universelle Gesundheitsversorgung erstmals 1986 ein, schränkte sie während der Sparmaßnahmen 2012 ein und stellte die Leistungen ab 2018 schrittweise wieder her. Das Dekret von 2026 vereinheitlicht erstmals landesweit die Regeln und gilt als Höhepunkt dieser zehnjährigen politischen Kehrtwende.
Nach dem neuen System kann jeder, der nachweisen kann, in Spanien zu leben, einen einfachen Antrag in seinem örtlichen Gesundheitszentrum stellen. Ein vorläufiges Zertifikat wird sofort ausgestellt, und wenn die Verwaltung innerhalb von drei Monaten nicht reagiert, gilt der Anspruch automatisch als bestätigt. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Schwangere, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschen mit Behinderungen erhalten eine bevorzugte Bearbeitung.
Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass der frühzeitige Zugang zur Primärversorgung die Gesamtkosten senken wird, indem vermeidbare Krankenhausaufenthalte reduziert werden. Das Ministerium für Inklusion und Migration betont, dass die Änderung mit dem für dieses Jahr geplanten außergewöhnlichen Regularisierungsverfahren für schätzungsweise 500.000 Ausländer einhergeht. Arbeitgeberverbände begrüßen das Dekret weitgehend und weisen darauf hin, dass Unternehmen mit Fürsorgepflichten für mobile Mitarbeiter nun rechtliche Klarheit haben, wenn sie Angestellte entsenden, deren Aufenthaltsdokumente noch nicht abgeschlossen sind.
Praktische Anleitungen, die an regionale Gesundheitsbehörden verteilt wurden, beschreiben vier Schritte für Antragsteller: Nachweis des Aufenthalts (in der Regel die Anmeldung im Einwohnermeldeamt), Einreichung des neuen Formulars, Erhalt des vorläufigen Zertifikats und Anmeldung bei einem Hausarzt. NGOs, die mit Neuankömmlingen arbeiten, organisieren bereits Informationsveranstaltungen, während Rechtsverbände Migranten daran erinnern, dass das Dekret keine Aufenthaltsrechte gewährt, sondern lediglich die Gesundheitsversorgung während laufender Einwanderungsverfahren sicherstellt.
Spanien führte die universelle Gesundheitsversorgung erstmals 1986 ein, schränkte sie während der Sparmaßnahmen 2012 ein und stellte die Leistungen ab 2018 schrittweise wieder her. Das Dekret von 2026 vereinheitlicht erstmals landesweit die Regeln und gilt als Höhepunkt dieser zehnjährigen politischen Kehrtwende.
Quelle: Euro Weekly News
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