
Um Engpässe in der Ferienzeit zu vermeiden, hat das irische Justizministerium stillschweigend bestätigt, dass Nicht-Staatsangehörige, die auf die Erneuerung ihrer Irish Residence Permit (IRP) warten, weiterhin mit ihren *abgelaufenen* Karten ins Ausland reisen dürfen – vorausgesetzt, sie führen die offizielle Reisebestätigung und den Nachweis mit sich, dass sie den Erneuerungsantrag vor Ablauf der Karte eingereicht haben. Diese Regelung, die ursprünglich Ende Februar auslaufen sollte, wurde nach Druck von Interessengruppen nun unbegrenzt verlängert und gilt für Reisen ab dem 16. März 2026.
Im Rahmen der Richtlinie können visapflichtige Reisende bei der Rückkehr nach Irland dem Flugpersonal und den Grenzbeamten drei Dokumente vorlegen: die abgelaufene IRP-Karte, einen Ausdruck der zweiseitigen Bestätigung und den Online-Erneuerungsbeleg mit der OREG-Nummer. Die Fluggesellschaften wurden angewiesen, diese Bestätigung anzuerkennen, und das Garda National Immigration Bureau wird die Inhaber ohne Sanktionen wieder einreisen lassen.
Diese Entscheidung ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, deren Mitarbeiter Oster- und Ramadan-Reisen geplant hatten, aber aufgrund anhaltender Terminengpässe keine biometrischen Termine in Burgh Quay oder regionalen Registrierungsstellen erhalten konnten. Zudem erspart sie Arbeitgebern Kosten und Verzögerungen durch die Beantragung von *D*-Einreisevisa für im Ausland festsitzende Mitarbeiter.
Reisende sollten jedoch die Einschränkungen beachten: Wer seine Aufenthaltserlaubnis *vor* Antragstellung hat ablaufen lassen, fällt nicht unter diese Regelung und riskiert eine Beförderungsverweigerung. Ebenso müssen Inhaber von Einreisevisa mit einmaliger Einreise bei Verlassen des Landes weiterhin ein Wiedereinreisevisum beantragen.
Immigrationsberater empfehlen, die Bestätigung in Farbe auszudrucken und als Papierkopie mitzuführen, da einige ausländische Fluggesellschaften auf Papierkontrollen bestehen. Die Verlängerung verschafft dem Ministerium Zeit, um ein neues Online-Portal für IRP-Erneuerungen zu testen, das im dritten Quartal 2026 starten soll und die derzeitigen papierbasierten Engpässe beseitigen wird. Bis dahin sollten Personalabteilungen die Antragsdaten genau verfolgen und Geschäftsreisen erst nach Erhalt der Bestätigungen planen.
Im Rahmen der Richtlinie können visapflichtige Reisende bei der Rückkehr nach Irland dem Flugpersonal und den Grenzbeamten drei Dokumente vorlegen: die abgelaufene IRP-Karte, einen Ausdruck der zweiseitigen Bestätigung und den Online-Erneuerungsbeleg mit der OREG-Nummer. Die Fluggesellschaften wurden angewiesen, diese Bestätigung anzuerkennen, und das Garda National Immigration Bureau wird die Inhaber ohne Sanktionen wieder einreisen lassen.
Diese Entscheidung ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, deren Mitarbeiter Oster- und Ramadan-Reisen geplant hatten, aber aufgrund anhaltender Terminengpässe keine biometrischen Termine in Burgh Quay oder regionalen Registrierungsstellen erhalten konnten. Zudem erspart sie Arbeitgebern Kosten und Verzögerungen durch die Beantragung von *D*-Einreisevisa für im Ausland festsitzende Mitarbeiter.
Reisende sollten jedoch die Einschränkungen beachten: Wer seine Aufenthaltserlaubnis *vor* Antragstellung hat ablaufen lassen, fällt nicht unter diese Regelung und riskiert eine Beförderungsverweigerung. Ebenso müssen Inhaber von Einreisevisa mit einmaliger Einreise bei Verlassen des Landes weiterhin ein Wiedereinreisevisum beantragen.
Immigrationsberater empfehlen, die Bestätigung in Farbe auszudrucken und als Papierkopie mitzuführen, da einige ausländische Fluggesellschaften auf Papierkontrollen bestehen. Die Verlängerung verschafft dem Ministerium Zeit, um ein neues Online-Portal für IRP-Erneuerungen zu testen, das im dritten Quartal 2026 starten soll und die derzeitigen papierbasierten Engpässe beseitigen wird. Bis dahin sollten Personalabteilungen die Antragsdaten genau verfolgen und Geschäftsreisen erst nach Erhalt der Bestätigungen planen.