
Nur noch etwas mehr als zwei Wochen bis zum verpflichtenden Start des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) der Europäischen Union am 10. April 2026: Spanien hat mit 24-Stunden-Stresstests der biometrischen Terminals an seinen verkehrsreichsten Schengen-Außengrenzen begonnen – Madrid-Barajas (T4S), Barcelona-El Prat (T1) und Málaga – Costa del Sol. Laut dem neuesten Update auf der EES-Informationsseite (23. März 2026) müssen alle Mitgliedstaaten, darunter auch Spanien, vor Ablauf der Frist die vollständige Registrierungskapazität gewährleisten.
Im Rahmen des Programms werden Drittstaatsangehörige – darunter britische, US-amerikanische und lateinamerikanische Touristen – bei der ersten Einreise an einer Schengen-Außengrenze biometrisch erfasst: Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto werden aufgenommen. Die spanische Grenzpolizei (Policía Nacional) hat 450 temporäre Kräfte eingestellt und 200 Guardia Civil-Beamte von wenig frequentierten Landgrenzübergängen abgezogen, um das Ziel von 160 Passagieren pro Terminal und Stunde zu erreichen.
Für Geschäftsreisende wird die auffälligste Änderung die Abreiseprozedur sein. Airlines mit Langstreckenflügen ab Spanien verlangen künftig, dass Passagiere vor dem Check-in eine biometrische Vorabregistrierung an Selbstbedienungskiosken durchführen. Firmenreisemanager empfehlen ihren Mitarbeitern, an den Flughäfen Barajas und El Prat mindestens 45 Minuten früher einzutreffen, bis sich die Passagierströme normalisiert haben.
Spanische Flughäfen erweitern zudem die Fast-Track-Spuren für Inhaber von Aena-VIP-Karten sowie für Passagiere mit voll flexiblen Business-Tarifen, um Wartezeiten zu reduzieren. Die Technologieanbieter Indra und everis bestätigten, dass die spanischen Knotenpunkte der zentralen eu-LISA-Datenbank den jüngsten Belastungstest bestanden haben, was den Weg für den „Live“-Betrieb freimacht.
Unternehmen, die im April Mitarbeiter nach Spanien entsenden oder abholen, sollten ihre Reisehinweise aktualisieren, die biometrische Einwilligung in den Mobilitätsrichtlinien erfassen und nicht-EU-Beschäftigte daran erinnern, dass bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer im EES automatisch Strafen verhängt werden – es wird keine Möglichkeit mehr geben, fehlende Passstempel anzufechten.
Im Rahmen des Programms werden Drittstaatsangehörige – darunter britische, US-amerikanische und lateinamerikanische Touristen – bei der ersten Einreise an einer Schengen-Außengrenze biometrisch erfasst: Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto werden aufgenommen. Die spanische Grenzpolizei (Policía Nacional) hat 450 temporäre Kräfte eingestellt und 200 Guardia Civil-Beamte von wenig frequentierten Landgrenzübergängen abgezogen, um das Ziel von 160 Passagieren pro Terminal und Stunde zu erreichen.
Für Geschäftsreisende wird die auffälligste Änderung die Abreiseprozedur sein. Airlines mit Langstreckenflügen ab Spanien verlangen künftig, dass Passagiere vor dem Check-in eine biometrische Vorabregistrierung an Selbstbedienungskiosken durchführen. Firmenreisemanager empfehlen ihren Mitarbeitern, an den Flughäfen Barajas und El Prat mindestens 45 Minuten früher einzutreffen, bis sich die Passagierströme normalisiert haben.
Spanische Flughäfen erweitern zudem die Fast-Track-Spuren für Inhaber von Aena-VIP-Karten sowie für Passagiere mit voll flexiblen Business-Tarifen, um Wartezeiten zu reduzieren. Die Technologieanbieter Indra und everis bestätigten, dass die spanischen Knotenpunkte der zentralen eu-LISA-Datenbank den jüngsten Belastungstest bestanden haben, was den Weg für den „Live“-Betrieb freimacht.
Unternehmen, die im April Mitarbeiter nach Spanien entsenden oder abholen, sollten ihre Reisehinweise aktualisieren, die biometrische Einwilligung in den Mobilitätsrichtlinien erfassen und nicht-EU-Beschäftigte daran erinnern, dass bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer im EES automatisch Strafen verhängt werden – es wird keine Möglichkeit mehr geben, fehlende Passstempel anzufechten.