
Nach eineinhalb Jahren schrittweiser Einführung wird das Ein- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union am 10. April 2026 vollständig in Betrieb genommen. Für Italien – das die viertverkehrsreichste Außengrenze des Schengen-Raums beherbergt – bedeutet dies das Ende des bekannten Passstempels. Stattdessen wird nun ein elektronischer Datensatz angelegt, der das Gesichtsfoto, vier Fingerabdrücke und wichtige biografische Daten bei jeder Kurzzeit-Ein- und Ausreise speichert. Seit dem Pilotstart im Oktober 2025 haben die italienischen Grenzstellen in Rom Fiumicino, Mailand Malpensa sowie 15 Land- und Seeübergänge laut der EU-Agentur eu-LISA bereits über 6 Millionen Bewegungen erfasst.
Mit dem endgültigen „Switch-on“ müssen alle Nicht-EU-Bürger, darunter häufig reisende Geschäftsleute und entsandte Arbeitnehmer, ab dem ersten Grenzübertritt nach dem 10. April biometrische Daten abgeben. Die automatische Berechnung der 90-Tage-Aufenthaltsregel innerhalb von 180 Tagen wird damit gewährleistet. Die Grenzpolizei warnt vor Verzögerungen während des Osterreiseverkehrs. Am Flughafen Mailand Malpensa wird die Registrierung pro Passagier auf 45 bis 60 Sekunden geschätzt; zusätzliche e-Gates und mobile Erfassungsteams werden eingesetzt. Unternehmen, die Pendler-Shuttles aus der nahegelegenen Schweiz betreiben, empfehlen ihren Mitarbeitern, einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mitzuführen und während der Stoßzeiten eine zusätzliche Stunde einzuplanen.
Für Teams im Bereich globale Mobilität ist das EES ein zweischneidiges Schwert. Einerseits verringert es das Risiko unbeabsichtigter Überschreitungen der Aufenthaltsdauer – die Daten sind eindeutig und nachvollziehbar. Andererseits lässt es keinen Spielraum mehr für „Graubereich“-Geschäftsreisen, die über die erlaubte Zeit hinausgehen. Arbeitgeber sollten daher die Einsatzpläne mit dem automatisierten Schengen-Kontrollsystem abgleichen und Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern, die auf exakten Einreisedaten basieren, überprüfen.
Das EES ebnet zudem den Weg für ETIAS, die elektronische Reisegenehmigung, die ab Ende 2026 für Staatsangehörige aus den USA, Großbritannien, Kanada und weiteren visumfreien Ländern gelten wird. Personalabteilungen wird empfohlen, bereits jetzt das Budget für die ETIAS-Gebühr von 7 Euro einzuplanen und interne Abläufe so zu gestalten, dass Mitarbeiter die Genehmigung vor Reisebuchungen rechtzeitig erhalten.
Mit dem endgültigen „Switch-on“ müssen alle Nicht-EU-Bürger, darunter häufig reisende Geschäftsleute und entsandte Arbeitnehmer, ab dem ersten Grenzübertritt nach dem 10. April biometrische Daten abgeben. Die automatische Berechnung der 90-Tage-Aufenthaltsregel innerhalb von 180 Tagen wird damit gewährleistet. Die Grenzpolizei warnt vor Verzögerungen während des Osterreiseverkehrs. Am Flughafen Mailand Malpensa wird die Registrierung pro Passagier auf 45 bis 60 Sekunden geschätzt; zusätzliche e-Gates und mobile Erfassungsteams werden eingesetzt. Unternehmen, die Pendler-Shuttles aus der nahegelegenen Schweiz betreiben, empfehlen ihren Mitarbeitern, einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mitzuführen und während der Stoßzeiten eine zusätzliche Stunde einzuplanen.
Für Teams im Bereich globale Mobilität ist das EES ein zweischneidiges Schwert. Einerseits verringert es das Risiko unbeabsichtigter Überschreitungen der Aufenthaltsdauer – die Daten sind eindeutig und nachvollziehbar. Andererseits lässt es keinen Spielraum mehr für „Graubereich“-Geschäftsreisen, die über die erlaubte Zeit hinausgehen. Arbeitgeber sollten daher die Einsatzpläne mit dem automatisierten Schengen-Kontrollsystem abgleichen und Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern, die auf exakten Einreisedaten basieren, überprüfen.
Das EES ebnet zudem den Weg für ETIAS, die elektronische Reisegenehmigung, die ab Ende 2026 für Staatsangehörige aus den USA, Großbritannien, Kanada und weiteren visumfreien Ländern gelten wird. Personalabteilungen wird empfohlen, bereits jetzt das Budget für die ETIAS-Gebühr von 7 Euro einzuplanen und interne Abläufe so zu gestalten, dass Mitarbeiter die Genehmigung vor Reisebuchungen rechtzeitig erhalten.
Quelle: Travel Trade Journal
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