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Wallonien aktualisiert Online-Richtlinien für ausländische Arbeitserlaubnisanträge

Apr. 13, 2026
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Wallonien aktualisiert Online-Richtlinien für ausländische Arbeitserlaubnisanträge
Der öffentliche Dienst der Wallonie hat am 12. April stillschweigend seine englischsprachige Informationsseite zur Einstellung von Nicht-EU-Arbeitnehmern überarbeitet. Dabei wurden die Kategorien der Arbeitserlaubnisse, Mustervorlagen für Dokumente und Ansprechpartner für Arbeitgeber klarer dargestellt. Das Portal „Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer in der Wallonie beantragen“ – Teil der Webseite economie.wallonie.be – erläutert nun Ausnahmen, Gehaltsschwellen und die genauen Schritte für den immer beliebter werdenden Weg über die „Single Permit“. Für Manager im Bereich globale Mobilität beseitigt die Aktualisierung langjährige Unklarheiten darüber, ob Antragsteller während der Bearbeitung der Erlaubnis im Ausland bleiben müssen und wie bereits in Belgien ansässige Personen ihren Status wechseln können.

Die Seite bestätigt, dass in den meisten Fällen die Arbeitgeber – nicht die entsandten Mitarbeiter – den Antrag stellen müssen, betont aber, dass die Arbeitnehmer weiterhin persönliche Daten bereitstellen und in manchen Fällen die endgültige Erlaubnis selbst abholen müssen. Besonders wichtig: Die Aktualisierung verlinkt auf Mustervorlagen, die die Wallonie nun als verbindlich für eine „zulässige“ Akte betrachtet. Einwanderungsanwälte warnen, dass die Verwendung veralteter Vorlagen ein Hauptgrund für Ablehnungen oder Aufforderungen zur Nachbesserung war, was oft Wochen Verzögerung bei Projektstarts verursachte.

Wallonien aktualisiert Online-Richtlinien für ausländische Arbeitserlaubnisanträge


Die Webseite weist zudem auf die Übernahme des belgischen Bundesgesetzes zur Arbeitserlaubnis 2024 durch die Wallonie hin, das mit den regionalen vierteljährlich überprüften Arbeitsmarktprüfungen verknüpft ist. Arbeitgeber sollten den neuen Link umgehend an interne Recruiter und externe Partner weiterleiten. Während sich die Antragsmodalitäten kaum geändert haben, dürften die klareren Anweisungen und eine direkte E-Mail-Adresse für fallbezogene Fragen den Austausch mit den regionalen Behörden erleichtern.

Mobilitätsteams, die innerbetriebliche Versetzungen von Brüssel oder Flandern nach Lüttich oder Namur planen, müssen weiterhin eine neue wallonische Erlaubnis beantragen. Die neue Seite bestätigt jedoch, dass bestehende Genehmigungen aus Flandern oder Brüssel die Bewertung des Arbeitsmarktbedarfs unterstützen können. Angesichts der anhaltenden Fachkräftemangel in den Bereichen Ingenieurwesen und Life Sciences in Belgien ist die übersichtlichere Oberfläche der Wallonie ein willkommener Fortschritt. Sie signalisiert zudem, dass die Region künftig stärker mit dem 15-Tage-Schnellverfahren Flanderns konkurrieren will, das Anfang des Jahres eingeführt wurde, und multinationalen Personalabteilungen so mehr Planungssicherheit bei der Projektvergabe an belgische Standorte bietet.
Quelle: Public Service of Wallonia

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