
Das Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration bestätigte am 19. April, dass ab Montag, dem 20. April, undokumentierte Migranten ihre Anträge für die außerordentliche Regularisierung in Spanien an über 400 ausgewiesenen Stellen einreichen können. Dazu gehören Postfilialen, Sozialversicherungszentren und regionale Ausländerbehörden, was die Kapazitäten im Vergleich zum am 16. April gestarteten Online-Portal erheblich erweitert.
In den ersten 72 Stunden der digitalen Antragstellung wurden 13.500 vollständige Anträge und fast 20.000 Termine für persönliche Vorsprachen registriert. Die Behörden betonen, dass das hybride Modell darauf ausgelegt ist, Antragstellern mit eingeschränkten digitalen Kenntnissen oder instabiler Internetverbindung entgegenzukommen – ein häufiges Hindernis für die Zielgruppe.
Jede Behörde hat ein Triage-System eingeführt: Antragsteller müssen ihre Ankunft vor dem 1. Januar 2026 sowie einen ununterbrochenen fünfmonatigen Aufenthalt nachweisen und dürfen keine Vorstrafen haben. Es werden zwei Warteschlangen eingerichtet – eine für Asylbewerber, die vor 2026 gestellt wurden, und eine für Migranten mit irregulärem Status. Biometrische Erfassung und Dokumentenscans erfolgen vor Ort, die Daten werden in Echtzeit an die zentrale Bearbeitungsstelle übermittelt.
Private Umzugsunternehmen raten Arbeitgebern, ihre berechtigten Mitarbeiter bei der schnellen Terminvergabe zu unterstützen, da einige städtische Standorte – insbesondere Madrid, Barcelona und Valencia – bereits bis Mitte Mai ausgebucht sind. Das Ministerium hat angekündigt, bei einer täglichen Nachfrage von über 30.000 Anträgen die Öffnungszeiten zu verlängern und Wochenendtermine anzubieten.
Für Akteure im Bereich globale Mobilität bietet die Ausweitung einen klaren Zeitplan: Die persönliche Antragstellung beginnt am 20. April, und die gesetzliche 90-Tage-Frist für die Bearbeitung startet mit Eingang des Antrags. Unternehmen sollten Beschäftigungsnachweise und Mietverträge auf Spanisch bereithalten, um die Genehmigungen zu beschleunigen und teure Nachreichungen zu vermeiden.
In den ersten 72 Stunden der digitalen Antragstellung wurden 13.500 vollständige Anträge und fast 20.000 Termine für persönliche Vorsprachen registriert. Die Behörden betonen, dass das hybride Modell darauf ausgelegt ist, Antragstellern mit eingeschränkten digitalen Kenntnissen oder instabiler Internetverbindung entgegenzukommen – ein häufiges Hindernis für die Zielgruppe.
Jede Behörde hat ein Triage-System eingeführt: Antragsteller müssen ihre Ankunft vor dem 1. Januar 2026 sowie einen ununterbrochenen fünfmonatigen Aufenthalt nachweisen und dürfen keine Vorstrafen haben. Es werden zwei Warteschlangen eingerichtet – eine für Asylbewerber, die vor 2026 gestellt wurden, und eine für Migranten mit irregulärem Status. Biometrische Erfassung und Dokumentenscans erfolgen vor Ort, die Daten werden in Echtzeit an die zentrale Bearbeitungsstelle übermittelt.
Private Umzugsunternehmen raten Arbeitgebern, ihre berechtigten Mitarbeiter bei der schnellen Terminvergabe zu unterstützen, da einige städtische Standorte – insbesondere Madrid, Barcelona und Valencia – bereits bis Mitte Mai ausgebucht sind. Das Ministerium hat angekündigt, bei einer täglichen Nachfrage von über 30.000 Anträgen die Öffnungszeiten zu verlängern und Wochenendtermine anzubieten.
Für Akteure im Bereich globale Mobilität bietet die Ausweitung einen klaren Zeitplan: Die persönliche Antragstellung beginnt am 20. April, und die gesetzliche 90-Tage-Frist für die Bearbeitung startet mit Eingang des Antrags. Unternehmen sollten Beschäftigungsnachweise und Mietverträge auf Spanisch bereithalten, um die Genehmigungen zu beschleunigen und teure Nachreichungen zu vermeiden.
Quelle: Europa Press
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