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Polen führt ab dem 27. April verpflichtende Online-Anträge für Aufenthaltserlaubnisse ein

Apr. 22, 2026
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Polen führt ab dem 27. April verpflichtende Online-Anträge für Aufenthaltserlaubnisse ein
Das polnische Innen- und Verwaltungsministerium hat bestätigt, dass das lang erwartete MOS 2.0 (Modul zur Fallbearbeitung) am 27. April 2026 landesweit eingeführt wird. Ab diesem Datum müssen alle Anträge auf befristete Aufenthaltserlaubnisse, unbefristete Aufenthaltserlaubnisse und EU-Daueraufenthaltsgenehmigungen ausschließlich über das MOS-Webportal eingereicht werden; Papieranträge, die nach dem 26. April eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die neue Plattform ist das Herzstück eines mehrjährigen Digitalisierungsprogramms, das 2024 mit der Online-Einreichung von Arbeitserlaubnissen begann. MOS 2.0 bietet eine Single-Sign-On-Oberfläche, Fortschritts-Dashboards und automatische Erinnerungen für fehlende Dokumente – Funktionen, die von Arbeitgebern, die Mitarbeiter nach Polen entsenden, seit langem gefordert werden. Die Behörden geben an, dass das System die anfängliche Dateneingabe um 30 % verkürzen und die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nach vollständiger Schulung der Mitarbeiter im Backoffice reduzieren wird. Für Personalabteilungen ist die Umstellung sofort und eindeutig: Anträge, die nicht bis Mitternacht am 26. April hochgeladen sind, werden abgelehnt, was die Antragsteller zwingt, von vorne in der Warteschlange zu beginnen. Unternehmen mit großen Programmen für Hochschulabsolventen oder Saisonarbeiter eilen daher, ihre Unterlagen in das vorgeschriebene PDF-Format zu konvertieren und qualifizierte elektronische Unterschriften für Firmenvertreter zu beschaffen. Ab dem 4. Mai wird ein separater elektronischer Kanal für die neue Aufenthaltskarte „ehemaliger Inhaber von vorübergehendem Schutz“ (CUKR) eröffnet – relevant für rund 950.000 Ukrainer, deren PESEL-UKR-Status am 1. September ausläuft. Migrationsberater rechnen in den ersten zwei Wochen mit einem vorübergehenden Anstieg des Datenverkehrs, der das Portal verlangsamen könnte, und empfehlen daher, Anträge außerhalb der Stoßzeiten hochzuladen. Praktisch bedeutet die Umstellung das Ende der lästigen Warteschlangen in den Woiwodschaftsämtern, ein ständiges Ärgernis für Ausländer. Zudem erhalten Arbeitgeber eine Echtzeitübersicht über den Bearbeitungsstand, was die Planung von Einsatzbeginn erleichtert und unbeabsichtigte Überschreitungen der Aufenthaltsdauer verhindert. Mittelfristig soll die vollständige Digitalisierung API-Verbindungen zu Grenz- und Arbeitsinspektionsdatenbanken ermöglichen und so den Weg für Echtzeit-Compliance-Prüfungen ebnen.
Quelle: Migrant.info.pl

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