
Ohne großes Aufsehen hat die US-Einwanderungsbehörde USCIS am 23. April die elektronische Einreichung des Formulars I-485 – Antrag auf Statusanpassung – für ausgewählte beschäftigungsbasierte Kategorien über das myUSCIS-Portal freigeschaltet. Bisher mussten Antragsteller auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA umfangreiche Papierunterlagen per Post an spezielle Sammelstellen senden und oft wochenlang auf Eingangsbestätigungen warten. Die Online-Einreichung ermöglicht nun das sofortige Hochladen von PDF-Dokumenten als Nachweise, generiert digitale Empfangsbestätigungen innerhalb weniger Stunden und erlaubt Arbeitgebern die Zahlung der Gebühren per ACH-Überweisung oder Kreditkarte. Die Option gilt derzeit für die Kategorien EB-1, EB-2 (einschließlich NIW) und EB-3, sofern der zugrundeliegende I-140-Antrag bereits genehmigt wurde. Einwanderungsanwälte begrüßen diesen längst überfälligen Modernisierungsschritt, der die Bearbeitungszeiten um Wochen verkürzen und die Versandkosten bei umfangreichen Firmenprogrammen senken könnte. Gleichzeitig warnen Experten, dass das Portal noch Probleme mit großen Dateigrößen hat und „Upload abgelehnt“-Fehlermeldungen kritische Fristen gefährden könnten – etwa das schnell näher rückende Fenster bis zum 30. April, bevor USCIS im Mai auf die Final Action Dates im Visa Bulletin umstellt. Arbeitgeber sollten ihre internen Checklisten anpassen: digitale Kopien von medizinischen Untersuchungen (sofern möglich) einholen, sicherstellen, dass digitale Unterschriften den USCIS-Vorgaben entsprechen, und hybride Einreichungen planen, wenn Angehörige nicht in die berechtigten Kategorien fallen. Die Behörde hat noch nicht bekanntgegeben, wann die elektronische Einreichung von I-485-Anträgen für Familienangehörige oder Diversity-Visa verfügbar sein wird, doch Insider berichten, dass die Erfolgskriterien dieses Pilotprojekts die Grundlage für eine breitere Einführung im Haushaltsjahr 2027 bilden werden.
Quelle: Murthy Law Firm