
Neue Eurostat-Zahlen zeigen, dass die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2025 insgesamt 361.325 Asylsuchenden Schutz gewährten – ein Rückgang um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Während die Gesamtzahl der Anerkennungen sank, stieg der Anteil der humanitären Schutzstatus auf 25 Prozent, was auf eine verstärkte Nutzung nationaler Schutzwege außerhalb der klassischen Genfer Flüchtlingskonvention hinweist. Für Belgien, das im vergangenen Jahr rund 32.000 Asylanträge bearbeitete, ist dieser Trend besonders relevant. Der humanitäre Schutzstatus gewährt in der Regel weniger Mobilitätsrechte als der Flüchtlingsstatus: Die Betroffenen erhalten eine einjährige, verlängerbare Aufenthaltserlaubnis statt einer fünfjährigen und sehen sich oft strengeren Regeln bei der Familienzusammenführung gegenüber. Arbeitgeber, die Kandidaten mit diesem Status in Betracht ziehen, müssen daher mit häufigeren Verlängerungsanträgen und möglichen Einschränkungen bei Reisedokumenten rechnen. Die Daten verdeutlichen zudem ein anhaltendes Rückstauproblem: Die Anerkennungsquote in erster Instanz lag EU-weit bei durchschnittlich 39 Prozent, in der Berufung jedoch nur bei 21 Prozent. Belgiens Anerkennungsquote bewegt sich nahe am EU-Durchschnitt, doch angesichts des Fachkräftemangels beschleunigt die Regierung die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen für anerkannte Flüchtlinge, während Inhaber humanitärer Schutzstatus in einer Grauzone verbleiben. Globale Mobilitätsteams sollten ihre Einstellungsrichtlinien und Einsatzpläne überdenken. Wenn Inhaber eines humanitären Schutzstatus für belgische oder regionale Projekte unverzichtbar sind, müssen Unternehmen möglicherweise alternative Genehmigungen – etwa die Single Permit für hochqualifizierte Arbeitskräfte – beantragen, um eine unterbrechungsfreie Mobilität im Schengen-Raum sicherzustellen. Unterbleibt dies, könnten Projekte durch Verzögerungen oder Ablehnungen bei Verlängerungen personell gefährdet sein.
Quelle: The Brussels Times
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