
Ein juristisches Update von McDougall Gauley LLP vom 27. April 2026 hebt eine bedeutende Änderung der April-Politik hervor: Seit dem 1. April benötigen die meisten internationalen Studierenden im postsekundären Bereich keinen separaten Co-op-Arbeitserlaubnis mehr, um verpflichtende praxisintegrierte Lernphasen wie Praktika und Praxissemester zu absolvieren. Stattdessen können berechtigte Studierende die in ihrem Studienvisum enthaltene Arbeitserlaubnis nutzen, sofern das Praktikum eine akademische Voraussetzung an einer anerkannten Bildungseinrichtung (DLI) ist.
Diese Änderung ist der erste Schritt eines umfassenderen Pakets zur Bürokratieabbau für internationale Studierende – Kanadas am schnellsten wachsender Gruppe temporärer Aufenthaltsberechtigter mit über 900.000 Visuminhabern im Jahr 2025. Das IRCC schätzt, dass durch den Wegfall der Co-op-Erlaubnis jährlich 120.000 Anträge entfallen, wodurch Ressourcen für die Bearbeitung von Studienvisumsrückständen freiwerden.
Für Bildungseinrichtungen vereinfacht die Änderung die administrative Handhabung und könnte die Bestätigung von Praktikumsplätzen beschleunigen, was die Attraktivität der Programme steigert. Auch Arbeitgeber, die Co-op-Studierende beschäftigen, profitieren: Verzögerungen beim Arbeitsbeginn durch ausstehende Genehmigungen treten seltener auf.
Die Ausnahme gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Schüler an weiterführenden Schulen benötigen weiterhin eine Co-op-Erlaubnis, und Studienvisuminhaber müssen ihren Vollzeitstatus beibehalten sowie alle üblichen Bedingungen für Arbeit auf dem Campus oder außerhalb erfüllen. Nicht verpflichtende Praktika unterliegen weiterhin der seit dem 31. März wieder eingeführten 24-Stunden-Wochenarbeitszeitbegrenzung.
Berater im Bildungsbereich sollten die aktuellen Studierendengruppen überprüfen, um diejenigen zu identifizieren, die nun von der Ausnahme profitieren, und jene, die weiterhin eine separate Genehmigung benötigen. Dabei sind Compliance-Schreiben und Lohnabrechnungscodes entsprechend anzupassen.
Diese Änderung ist der erste Schritt eines umfassenderen Pakets zur Bürokratieabbau für internationale Studierende – Kanadas am schnellsten wachsender Gruppe temporärer Aufenthaltsberechtigter mit über 900.000 Visuminhabern im Jahr 2025. Das IRCC schätzt, dass durch den Wegfall der Co-op-Erlaubnis jährlich 120.000 Anträge entfallen, wodurch Ressourcen für die Bearbeitung von Studienvisumsrückständen freiwerden.
Für Bildungseinrichtungen vereinfacht die Änderung die administrative Handhabung und könnte die Bestätigung von Praktikumsplätzen beschleunigen, was die Attraktivität der Programme steigert. Auch Arbeitgeber, die Co-op-Studierende beschäftigen, profitieren: Verzögerungen beim Arbeitsbeginn durch ausstehende Genehmigungen treten seltener auf.
Die Ausnahme gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Schüler an weiterführenden Schulen benötigen weiterhin eine Co-op-Erlaubnis, und Studienvisuminhaber müssen ihren Vollzeitstatus beibehalten sowie alle üblichen Bedingungen für Arbeit auf dem Campus oder außerhalb erfüllen. Nicht verpflichtende Praktika unterliegen weiterhin der seit dem 31. März wieder eingeführten 24-Stunden-Wochenarbeitszeitbegrenzung.
Berater im Bildungsbereich sollten die aktuellen Studierendengruppen überprüfen, um diejenigen zu identifizieren, die nun von der Ausnahme profitieren, und jene, die weiterhin eine separate Genehmigung benötigen. Dabei sind Compliance-Schreiben und Lohnabrechnungscodes entsprechend anzupassen.
Quelle: McDougall Gauley LLP
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