
Der irische Einwanderungsdienst (Immigration Service Delivery, ISD) hat eine vorübergehende Überbrückungserlaubnis eingeführt, die berechtigten Nicht-EU-Studierenden von Englisch-Sprachkursen erlaubt, während des Übergangs zu einem anerkannten Hochschulprogramm ab September/Oktober 2026 im Land zu bleiben. Nach den irischen Einwanderungsbestimmungen für Studium sind Studierende normalerweise auf zwei Englisch-Sprachkurse beschränkt (mit der Möglichkeit eines dritten in bestimmten Fällen) und müssen das Land verlassen oder direkt in ein Hochschulstudium wechseln, sobald diese Grenze erreicht ist.
Die neue Regelung – gültig für Anträge, die zwischen dem 1. Mai und 31. August 2026 eingereicht werden – schafft eine kurzfristige Stamp-2-Erlaubnis, die die Lücke zwischen dem Ablauf der aktuellen irischen Aufenthaltserlaubnis und dem Beginn eines Studiengangs wie Bachelor, Higher National Diploma oder ähnlichem auf der Interim List of Eligible Providers (ILEP) überbrückt. Die Erlaubnis läuft am 30. September 2026 ab und muss bei Beginn des Hauptprogramms erneuert werden.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
• Besitz einer gültigen (oder kürzlich abgelaufenen) IRP-Karte mit Stamp-2-Status;
• Erfolgreicher Abschluss eines zweiten oder dritten Englisch-Sprachkurses, der auf der ILEP gelistet ist;
• Nachweis der Zulassung und vollständigen Bezahlung eines ILEP-gelisteten Hochschulkurses, der spätestens Ende Oktober 2026 beginnt;
• Online-Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen.
Studierende, die ihren zweiten Englischkurs vor dem 1. Juli 2026 abgeschlossen haben, sind nicht berechtigt und können stattdessen unter den bestehenden Regeln einen dritten Sprachkurs belegen. Für einen dritten Kurs, der vor dem 1. Juli endet, fällt die reguläre Anmeldegebühr von 300 € an; andernfalls entfällt die Gebühr und wird bei Online-Zahlung automatisch erstattet. Alle Studierenden müssen weiterhin die üblichen Verlängerungsvoraussetzungen erfüllen (Anwesenheit, Krankenversicherung, finanzielle Mittel) und vor dem 30. September auf die passende Stamp-2- oder Stamp-2A-Erlaubnis für ihr Studium wechseln.
Warum das wichtig ist: Teams für globale Mobilität, die Sprachprogramm-Teilnehmer betreuen, sowie irische Hochschulen, die internationale Studierende anwerben, haben nun einen klaren rechtlichen Weg, um Statuslücken zu vermeiden, die sonst zu Visaanträgen außerhalb Irlands, Verlust der Teilzeitarbeitserlaubnis und Reisebeschränkungen führen können. Arbeitgeber, die Englisch-Sprachprogramme als Talentquelle nutzen – insbesondere in der Gastronomie und Pflege – sollten beachten, dass Inhaber der Überbrückungserlaubnis das reguläre Stamp-2-Arbeitsrecht behalten und bis zu 20 Stunden pro Woche (bzw. 40 Stunden in festgelegten Ferienzeiten) arbeiten dürfen.
Die neue Regelung – gültig für Anträge, die zwischen dem 1. Mai und 31. August 2026 eingereicht werden – schafft eine kurzfristige Stamp-2-Erlaubnis, die die Lücke zwischen dem Ablauf der aktuellen irischen Aufenthaltserlaubnis und dem Beginn eines Studiengangs wie Bachelor, Higher National Diploma oder ähnlichem auf der Interim List of Eligible Providers (ILEP) überbrückt. Die Erlaubnis läuft am 30. September 2026 ab und muss bei Beginn des Hauptprogramms erneuert werden.
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
• Besitz einer gültigen (oder kürzlich abgelaufenen) IRP-Karte mit Stamp-2-Status;
• Erfolgreicher Abschluss eines zweiten oder dritten Englisch-Sprachkurses, der auf der ILEP gelistet ist;
• Nachweis der Zulassung und vollständigen Bezahlung eines ILEP-gelisteten Hochschulkurses, der spätestens Ende Oktober 2026 beginnt;
• Online-Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen.
Studierende, die ihren zweiten Englischkurs vor dem 1. Juli 2026 abgeschlossen haben, sind nicht berechtigt und können stattdessen unter den bestehenden Regeln einen dritten Sprachkurs belegen. Für einen dritten Kurs, der vor dem 1. Juli endet, fällt die reguläre Anmeldegebühr von 300 € an; andernfalls entfällt die Gebühr und wird bei Online-Zahlung automatisch erstattet. Alle Studierenden müssen weiterhin die üblichen Verlängerungsvoraussetzungen erfüllen (Anwesenheit, Krankenversicherung, finanzielle Mittel) und vor dem 30. September auf die passende Stamp-2- oder Stamp-2A-Erlaubnis für ihr Studium wechseln.
Warum das wichtig ist: Teams für globale Mobilität, die Sprachprogramm-Teilnehmer betreuen, sowie irische Hochschulen, die internationale Studierende anwerben, haben nun einen klaren rechtlichen Weg, um Statuslücken zu vermeiden, die sonst zu Visaanträgen außerhalb Irlands, Verlust der Teilzeitarbeitserlaubnis und Reisebeschränkungen führen können. Arbeitgeber, die Englisch-Sprachprogramme als Talentquelle nutzen – insbesondere in der Gastronomie und Pflege – sollten beachten, dass Inhaber der Überbrückungserlaubnis das reguläre Stamp-2-Arbeitsrecht behalten und bis zu 20 Stunden pro Woche (bzw. 40 Stunden in festgelegten Ferienzeiten) arbeiten dürfen.
Wie VisaHQ helfen kann
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