
Irische und britische Minister trafen sich am 30. April im Hillsborough Castle im Rahmen der Britisch-Irischen Zwischenstaatlichen Konferenz (BIIGC) und legten eine ungewöhnlich detaillierte Roadmap zum Schutz der Mobilitätsrechte fest, die dem Gemeinsamen Reisegebiet (Common Travel Area, CTA) zugrunde liegen. Laut dem gemeinsamen Kommuniqué werden die beiden Regierungen „zukünftige digitale Identitätslösungen partnerschaftlich entwickeln“, um sicherzustellen, dass irische und britische Staatsbürger weiterhin passfreies Reisen, das Recht auf Leben und Arbeiten in beiden Rechtsgebieten sowie gegenseitigen Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen genießen.
Für global mobile Arbeitgeber ist dieses Versprechen von großer Bedeutung: Mehr als 30.000 Menschen pendeln oder arbeiten täglich grenzüberschreitend auf der Insel, während Londons Technologie- und Finanzsektoren auf irische Talente angewiesen sind, die ohne Visum umziehen können. Die Beamten einigten sich zudem darauf, die Regeln für grenzüberschreitendes Remote-Arbeiten zu prüfen und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Großbritannien und Irland an neue hybride Arbeitsmodelle anzupassen. Personalabteilungen warnen seit langem davor, dass bei einer Aufteilung der Arbeitswoche zwischen Belfast und Dublin oder Dublin und London doppelte Lohn- und Sozialversicherungspflichten entstehen können. Eine bilaterale Arbeitsgruppe soll bis Herbst 2026 Optionen für einen „einheitlichen Besteuerungsort“ und übertragbare Sozialversicherungsansprüche vorlegen.
Sicherheits- und Altlastenfragen dominierten die Tagesordnung, doch die Minister betonten, dass ein nahtloses CTA für politische Stabilität und wirtschaftliches Wachstum unerlässlich ist. Das Außenministerium bestätigte, dass ein Pilotprojekt für digitale Identität in Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden auf beiden Seiten der Irischen See entwickelt wird und die GDPR-Standards nicht beeinträchtigt.
Praktisch sollten Unternehmen mit Konsultationen zu folgenden Themen rechnen: (1) ein interoperables mobiles Reisedokument, das die von Fluggesellschaften durchgeführten API-Kontrollen auf den Luft- und Seewegen Dublin–London ersetzen könnte; (2) steuerliche Leitlinien zu Abzugsverpflichtungen bei Remote-Arbeitern; und (3) vereinfachte Grenzgänger-Erlaubnisse für Nicht-Iren und Nicht-Briten, die in Grenzregionen leben. Arbeitgeber, die Mitarbeiter zwischen beiden Staaten entsenden, sollten ihre aktuellen grenzüberschreitenden Beschäftigtenbestände erfassen und Rollen identifizieren, die von den vorgeschlagenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anpassungen profitieren könnten.
Für global mobile Arbeitgeber ist dieses Versprechen von großer Bedeutung: Mehr als 30.000 Menschen pendeln oder arbeiten täglich grenzüberschreitend auf der Insel, während Londons Technologie- und Finanzsektoren auf irische Talente angewiesen sind, die ohne Visum umziehen können. Die Beamten einigten sich zudem darauf, die Regeln für grenzüberschreitendes Remote-Arbeiten zu prüfen und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Großbritannien und Irland an neue hybride Arbeitsmodelle anzupassen. Personalabteilungen warnen seit langem davor, dass bei einer Aufteilung der Arbeitswoche zwischen Belfast und Dublin oder Dublin und London doppelte Lohn- und Sozialversicherungspflichten entstehen können. Eine bilaterale Arbeitsgruppe soll bis Herbst 2026 Optionen für einen „einheitlichen Besteuerungsort“ und übertragbare Sozialversicherungsansprüche vorlegen.
Sicherheits- und Altlastenfragen dominierten die Tagesordnung, doch die Minister betonten, dass ein nahtloses CTA für politische Stabilität und wirtschaftliches Wachstum unerlässlich ist. Das Außenministerium bestätigte, dass ein Pilotprojekt für digitale Identität in Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden auf beiden Seiten der Irischen See entwickelt wird und die GDPR-Standards nicht beeinträchtigt.
Praktisch sollten Unternehmen mit Konsultationen zu folgenden Themen rechnen: (1) ein interoperables mobiles Reisedokument, das die von Fluggesellschaften durchgeführten API-Kontrollen auf den Luft- und Seewegen Dublin–London ersetzen könnte; (2) steuerliche Leitlinien zu Abzugsverpflichtungen bei Remote-Arbeitern; und (3) vereinfachte Grenzgänger-Erlaubnisse für Nicht-Iren und Nicht-Briten, die in Grenzregionen leben. Arbeitgeber, die Mitarbeiter zwischen beiden Staaten entsenden, sollten ihre aktuellen grenzüberschreitenden Beschäftigtenbestände erfassen und Rollen identifizieren, die von den vorgeschlagenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anpassungen profitieren könnten.
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