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Polen erinnert Migranten an die Zahlung neuer Online-Stempelgebühren, während das MOS 2.0-Portal live geht

Mai 1, 2026
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Polen erinnert Migranten an die Zahlung neuer Online-Stempelgebühren, während das MOS 2.0-Portal live geht
Spät am 30. April veröffentlichte das polnische Amt für Ausländer still und leise eine wichtige Mitteilung auf dem brandneuen MOS 2.0-Portal – dem landesweiten Fallmanagementsystem für alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis. Das Update stellt klar, dass ab sofort jeder Ausländer, der einen elektronischen Antrag stellt, den Nachweis über zwei separate Zahlungen beifügen muss: die Stempelgebühr von 340 PLN für die Erteilung der Erlaubnis und die Gebühr von 100 PLN für die Ausstellung der physischen Aufenthaltserlaubniskarte.

Obwohl das MOS-Portal bereits am 27. April gestartet war, klärt die gestrige Mitteilung eine Frage, die viele Arbeitgeber und Mobility-Berater beschäftigte: Wird die bisherige Möglichkeit, die Gebühren persönlich an der Kasse der Woiwodschaft zu bezahlen, nach der Umstellung auf das digitale System weiterhin bestehen? Die Antwort lautet: Nein. Antragsteller müssen die Zahlungen im Voraus online oder in einer Bankfiliale tätigen und die Zahlungsbelege zusammen mit ihren elektronischen Formularen hochladen. Fehlende Nachweise führen automatisch zu einer Aufforderung zur Nachreichung und verzögern die Bearbeitung.

Polen erinnert Migranten an die Zahlung neuer Online-Stempelgebühren, während das MOS 2.0-Portal live geht


Polen beherbergt mehr als 1,1 Millionen legal ansässige Ausländer, und die Mobility-Teams der Unternehmen reichen jedes Quartal zehntausende Verlängerungsanträge ein. Durch die vollständige Digitalisierung des Workflows – von der Dateneingabe über das Hochladen der Dokumente, biometrische Termine bis hin zu den Zahlungsbelegen – hoffen die Behörden, die Verwaltungsrückstände um 30 Prozent zu reduzieren, sobald das Personal vollständig geschult ist.

Für die Personalabteilungen ist die praktische Konsequenz klar: Interne Checklisten müssen sofort aktualisiert werden. Beim Onboarding neuer Mitarbeiter oder der Verlängerung von Einsätzen müssen Payroll- oder Mobility-Spezialisten die beiden Zahlungsbestätigungen erstellen, bevor sie den MOS-Antrag abschließen und absenden. Das Amt für Ausländer warnt, dass Anträge ohne korrekte Gebühren „nicht berücksichtigt“ werden, was bedeutet, dass sie als nie eingereicht gelten – mit der Gefahr, den rechtmäßigen Aufenthalt und die Arbeitskontinuität zu gefährden.

Der Online-Only-Ansatz ist zudem eine Generalprobe für Polens umfassendere Digitalisierungsstrategie der Verwaltung. Die Behörden betonen, dass die im MOS-System gewonnenen Erkenntnisse in zukünftige Verbesserungen des praca.gov.pl-Arbeitserlaubnisportals sowie der Schnittstelle des Ein- und Ausreisesystems (EES), das Grenzbeamte zur Überprüfung der Aufenthaltserlaubniskartendaten nutzen, einfließen werden. Kurzfristig lautet die Botschaft an Arbeitgeber jedoch eindeutig: Keine elektronische Quittung, keine Fallnummer.
Quelle: Office for Foreigners (gov.pl)

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