
Eine am 16. Mai veröffentlichte Entscheidung des Consejo Superior de Deportes (CSD) verpflichtet den spanischen Fußballverband (RFEF), einem unbegleiteten minderjährigen Migranten auf den Kanarischen Inseln eine Spielberechtigung zu erteilen. Die Behörde betont, dass das spanische Recht – ebenso wie die UN-Kinderrechtskonvention – Minderjährigen, die rechtlich betreut werden, den Zugang zum Sport garantiert, unabhängig von ihrem Dokumentenstatus bei der FIFA.
Die Entscheidung folgt auf monatelange Beschwerden von NGOs und Amateurvereinen, die die Ausgrenzung zahlreicher ausländischer Jugendlicher kritisierten. Die FIFA hatte 2024 ihre Regeln zum Status und zur Transferregelung von Spielern verschärft, um den Handel mit Minderjährigen zu verhindern. Als Nebeneffekt blieben Tausende Jugendliche ohne Spielberechtigung, da sie keine reguläre Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnten. Spanien, Hauptzielland für unbegleitete Minderjährige in der EU, war besonders betroffen.
Der CSD stellt klar, dass Sportverbände keine privaten Regelungen über das nationale Recht stellen dürfen. Wenn ein Minderjähriger von einer autonomen Gemeinschaft betreut wird, gilt seine Situation „rechtlich“ und er muss wie jeder andere Einwohner behandelt werden. Ihm die Teilnahme am Wettkampfsport zu verweigern, schade seiner sozialen Integration und verletze das Prinzip des Kindeswohls.
Vertreter der RFEF kündigen an, die Entscheidung zu akzeptieren und Spielberechtigungen in den vom CSD genehmigten Fällen auszustellen. NGOs begrüßen den Schritt als „Wendepunkt“ für die Integration junger Migranten, während Amateurvereine hoffen, dass die FIFA ihre Regeln an die europäischen Vorgaben anpasst.
Für Verantwortliche im internationalen Sportmanagement klärt die Entscheidung eine Rechtslücke: Minderjährige ausländische Jugendliche, deren Familien aus beruflichen oder schutzrechtlichen Gründen nach Spanien ziehen, können künftig ohne langjährigen Aufenthaltstitel in Nachwuchsteams aufgenommen werden, sofern sie einen legalen Aufenthalt oder eine Betreuung nachweisen.
Besonders spürbar wird die Wirkung in den Kanarischen Inseln, Andalusien und den autonomen Städten sein, wo die Aufnahmeinfrastruktur die meisten jungen Migranten betreut.
Die Entscheidung folgt auf monatelange Beschwerden von NGOs und Amateurvereinen, die die Ausgrenzung zahlreicher ausländischer Jugendlicher kritisierten. Die FIFA hatte 2024 ihre Regeln zum Status und zur Transferregelung von Spielern verschärft, um den Handel mit Minderjährigen zu verhindern. Als Nebeneffekt blieben Tausende Jugendliche ohne Spielberechtigung, da sie keine reguläre Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnten. Spanien, Hauptzielland für unbegleitete Minderjährige in der EU, war besonders betroffen.
Der CSD stellt klar, dass Sportverbände keine privaten Regelungen über das nationale Recht stellen dürfen. Wenn ein Minderjähriger von einer autonomen Gemeinschaft betreut wird, gilt seine Situation „rechtlich“ und er muss wie jeder andere Einwohner behandelt werden. Ihm die Teilnahme am Wettkampfsport zu verweigern, schade seiner sozialen Integration und verletze das Prinzip des Kindeswohls.
Vertreter der RFEF kündigen an, die Entscheidung zu akzeptieren und Spielberechtigungen in den vom CSD genehmigten Fällen auszustellen. NGOs begrüßen den Schritt als „Wendepunkt“ für die Integration junger Migranten, während Amateurvereine hoffen, dass die FIFA ihre Regeln an die europäischen Vorgaben anpasst.
Für Verantwortliche im internationalen Sportmanagement klärt die Entscheidung eine Rechtslücke: Minderjährige ausländische Jugendliche, deren Familien aus beruflichen oder schutzrechtlichen Gründen nach Spanien ziehen, können künftig ohne langjährigen Aufenthaltstitel in Nachwuchsteams aufgenommen werden, sofern sie einen legalen Aufenthalt oder eine Betreuung nachweisen.
Besonders spürbar wird die Wirkung in den Kanarischen Inseln, Andalusien und den autonomen Städten sein, wo die Aufnahmeinfrastruktur die meisten jungen Migranten betreut.
Quelle: EL PAÍS
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