
Spanien zieht einen klaren Schlussstrich unter eines der am längsten laufenden Immobilien-für-Aufenthalt-Programme Europas. Ein im April 2025 im Staatsanzeiger veröffentlichter königlicher Erlass beendete den Immobilienweg zum sogenannten Goldenen Visum, und am 15. Mai 2026 bestätigte das Ministerium für Inklusion, dass seit über einem Jahr keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Die breit in Wirtschafts- und Reisemedien berichtete Ankündigung markiert eine politische Kehrtwende, die Tausende vermögende Personen betrifft, die einst eine Wohnung für 500.000 Euro in Madrid oder Barcelona als Eintrittskarte zur Schengen-Mobilität betrachteten. Behörden betonen, dass bestehende Goldene-Visa-Inhaber ihre Rechte behalten, neue Anträge müssen jedoch nun über produktive Investitionen – Risikokapitalfonds, F&E-Projekte oder arbeitsplatzschaffende Unternehmen – gestellt werden, die strengeren Prüfungen unterliegen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt war der entscheidende Faktor. Regierungsdaten zeigen, dass ausländische Investoren während des Höhepunkts des Programms etwa 10 % der neu verkauften Wohnungen in der Provinz Barcelona kauften, was die Preise über das lokale Lohnwachstum hinaus ansteigen ließ. Die neue Ausrichtung spiegelt ähnliche Entwicklungen in Portugal, Irland und Griechenland wider und schafft, wie Analysten sagen, ein „Post-Golden-Visa-Europa“, das den sozialen Impact statt reiner Kapitalzuflüsse in den Fokus rückt. Für Unternehmen bedeutet die Schließung das Ende eines beliebten Schnellwegs, den HR-Teams einst nutzten, um Führungskräfte umzuziehen, die eine passive Immobilieninvestition der aufwendigeren Arbeitserlaubnis vorzogen. Mobility-Manager müssen sich nun auf Spaniens Unternehmer-Visum, die Erlaubnis für hochqualifizierte Arbeitskräfte oder das wachsende Digitalnomaden-Visum stützen – alle verlangen echte wirtschaftliche Aktivität in Spanien. Relocation-Anbieter berichten von einem Anstieg an Anfragen zu Start-up-ähnlichen Geschäftsplänen und dem Beckham-Gesetz, das die Einkommensteuer für sechs Jahre auf 24 % senken kann. Praktisch sollten Unternehmen alle Prozesse, die noch Immobilieninvestitionen beinhalten, überprüfen und interne Richtlinien vor der Hauptphase der Einsatzplanung aktualisieren. Antragsteller, die sich noch im Verfahren befinden, sollten bis zum 30. Juni 2026 einreichen, um ihre Altrechte zu sichern, doch Berater warnen, dass „Last-Minute“-Anträge einer strengen Compliance-Prüfung unterliegen. Langfristig ist Spaniens Haltung ein Gradmesser für die EU: Brüssel wird voraussichtlich noch in diesem Jahr Mindeststandards für die Due Diligence bei Investorenvisa vorgeben, und Spaniens Verschärfung positioniert Madrid als Vorreiter.
Quelle: The Traveler