
Die tschechische Regierung will das, was sie als „Leistungstourismus“ innerhalb der großen ukrainischen Flüchtlingsgemeinschaft im Land bezeichnet, eindämmen. Ein am 20. Mai vorgestellter Gesetzesentwurf sieht eine Verschärfung zweier zentraler Säulen des nach dem russischen Einmarsch eingeführten vorübergehenden Schutzprogramms vor: die humanitäre Bedarfshilfe und die Möglichkeit, den vorübergehenden Schutz gegen eine spezielle langfristige Aufenthaltserlaubnis einzutauschen. Dem Plan zufolge muss jeder Flüchtling, der tschechische humanitäre Unterstützung erhält, künftig mindestens 16 Tage des betreffenden Monats physisch in Tschechien verbringen. Ein Aufenthalt von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen außerhalb des gesamten Schengen-Raums führt automatisch zum Entzug sowohl der Geldleistung als auch des Aufenthaltsstatus. Die Sprecherin des Innenministeriums, Adéla Dittmannová, erklärte, die Regel solle verhindern, dass Empfänger, die „effektiv an einen anderen Ort umgezogen sind“, weiterhin tschechische Leistungen beziehen. Der Entwurf verlangt zudem, dass Ukrainer im erwerbsfähigen Alter wirtschaftlich aktiv sind – entweder angestellt, beim Arbeitsamt registriert oder mit einem lizenzierten Gewerbe selbstständig –, bevor sie die Leistung beanspruchen können. Die Behörden argumentieren, dass die Änderungen die öffentliche Unterstützung für Schutzmaßnahmen sichern, indem sie gewährleisten, dass echte vom Krieg Vertriebene und nicht „Fernpendler“ die knappen Wohnungszuschüsse und Krankenversicherungsbeiträge erhalten. Für Arbeitgeber hat das Gesetz zwei praktische Folgen: Erstens müssen Unternehmen die Reisebewegungen ihrer Mitarbeiter genauer überwachen; längere Auslandsaufenthalte könnten den Schutzstatus und damit das Arbeitsrecht eines Mitarbeiters gefährden. Zweitens sollten Personalabteilungen sich auf zusätzliche Dokumentenkontrollen bei Vertragsverlängerungen einstellen: Gehaltsabrechnungen oder Auszüge aus dem Gewerberegister könnten künftig als Nachweis der wirtschaftlichen Aktivität Pflicht werden. Das Parlament wird voraussichtlich die Gesetzgebung beschleunigt verabschieden, bevor das aktuelle Schutzregime am 31. März 2027 ausläuft. Während Flüchtlingsorganisationen warnen, dass strengere Präsenzvorgaben grenzüberschreitende Familienbesuche erschweren könnten, betont das Innenministerium, dass Kurzreisen zu Beerdigungen, Hochzeiten oder offiziellen Terminen weiterhin ohne Sanktionen erlaubt sind, solange die 30-Tage-Regel eingehalten wird. Mit mehr als 320.000 ukrainischen Inhabern des vorübergehenden Schutzes im Land sind die Einsätze – für die Staatsfinanzen, den lokalen Arbeitsmarkt und die Integrationspolitik – hoch.
Quelle: Logos-Press
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