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Österreichisches Parlament verabschiedet Migrationspakt-Gesetz: Begrenzung der Familienzusammenführung und Ausweitung der Grenzverfahren

Mai 23, 2026
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Österreichisches Parlament verabschiedet Migrationspakt-Gesetz: Begrenzung der Familienzusammenführung und Ausweitung der Grenzverfahren
Am 22. Mai verabschiedete der österreichische Nationalrat umfassende Änderungen im Fremdenrecht, die zentrale Elemente des EU-Migrations- und Asylpakts in nationales Recht umsetzen. Mit Unterstützung der Regierungspartei ÖVP, der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS sowie teilweise der Grünen führt das Gesetz ein Quotensystem für Familienzusammenführungen ein, verlängert die Dauer der Haft in Grenzverfahren und überträgt die Verantwortung für unbegleitete Minderjährige ab der Ankunft auf die Landesjugenddienste. Nach den neuen Regelungen werden Anträge von Angehörigen anerkannter Flüchtlinge vom Asylverfahren in das allgemeine Niederlassungsrecht überführt, wodurch die Regierung jährliche Obergrenzen festlegen kann. Innenminister Gerhard Karner erklärte, das Ziel sei es, „ein Gleichgewicht zwischen Menschlichkeit und Ordnung“ zu schaffen und sicherzustellen, dass Integrationsressourcen nicht überfordert werden. Parlamentskritiker der FPÖ bezeichneten das Gesetz als Kapitulation vor Brüssel, während NGOs davor warnten, dass besonders schutzbedürftige Familien längere Trennungen erleiden könnten. Für Arbeitgeber hat die Regelung vor allem Auswirkungen auf globale Mobilitätsprogramme, die auf Visa für Angehörige von Schlüsselkräften angewiesen sind. Personalabteilungen müssen längere Wartezeiten und die Verfügbarkeit von Kontingenten bei der Planung von Entsendungen berücksichtigen, insbesondere für Fachkräfte aus Syrien, Afghanistan und anderen Ländern mit hoher Aufnahmequote. Migrationsrechtler weisen darauf hin, dass die Änderung im Niederlassungsrecht theoretisch auch Blue-Card-Inhaber betreffen könnte, die später auf Familiennachzug zurückgreifen. Zudem wird ein neues Vorprüfverfahren an den Außengrenzen formalisiert, das bis zu 14 Tage dauern kann, obwohl Österreichs einzige externe Schengen-Grenzen seine Flughäfen sind. Die Flughäfen Wien und Innsbruck bereiten spezielle Einrichtungen vor, in denen Reisende, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft wird, bearbeitet und gegebenenfalls zurückgeschickt werden können, ohne das Land zu betreten. Der Volksanwaltschaftsrat wird die Einhaltung der Menschenrechtsstandards überwachen. Die meisten Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, was Unternehmen nur wenig Zeit zur Anpassung lässt. Mobilitätsberater empfehlen, Entsendungsrichtlinien zu aktualisieren, Änderungen transparent an Kandidaten zu kommunizieren und für dringende Einsätze mit größeren Familiengruppen alternative EU-Standorte in Betracht zu ziehen.
Quelle: Parlament Österreich

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