
Der Belgische Föderale Öffentliche Dienst (FPS) für Auswärtige Angelegenheiten hat am 28. Mai 2026 seine Visarichtlinien aktualisiert und bestätigt, dass alle nicht ansässigen Reisenden, die sich bis zu 90 Tage in Belgien aufhalten, ihre Anwesenheit nun innerhalb von drei Kalendertagen nach Ankunft online über das neue Portal „My Address in Belgium“ (MAB) registrieren müssen. Die digitale Anmeldung ersetzt das bisherige Papierformular „Anhang 3“, das Besucher zuvor bei den örtlichen Gemeinden oder Polizeistationen erhalten haben. Diese Änderung steht im Einklang mit dem am 10. April 2026 in Kraft getretenen Europäischen Ein- und Ausreisesystem (EES). Während das EES biometrische Daten an der Außengrenze erfasst, erfasst MAB die Wohnadresse des Besuchers im Land und leitet diese automatisch an das Einwanderungsamt und die lokale Gemeinde weiter. Reisende erhalten eine herunterladbare QR-Bestätigung, die Vermietern, Hotels oder bei stichprobenartigen Kontrollen durch Sozialinspektionsdienste vorgezeigt werden kann. Für mobile Fachkräfte verkürzt der Online-Prozess die administrativen Abläufe erheblich. Kurzfristig Entsandte, die an einem Montag ankommen, können die Registrierung per Smartphone vor ihrem ersten Kundentermin abschließen, anstatt Stunden in Warteschlangen bei den Gemeindeverwaltungen zu verbringen. Arbeitgeber erhalten einen Echtzeit-Nachweis der Einhaltung, der in die Akten der entsandten Arbeitnehmer und in A1-Sozialversicherungsdossiers hochgeladen werden kann. Die Richtlinien machen außerdem deutlich, dass eine Nichtregistrierung mit Bußgeldern von bis zu 200 € vor Ort geahndet werden kann und zukünftige Schengen-Visumanträge erschweren könnte. Botschaften haben begonnen, die MAB-Anweisungen in ihre Terminbestätigungen aufzunehmen, beginnend mit der belgischen Vertretung für Bhutan und im Laufe des Sommers auf weitere Konsulate ausgeweitet. Globale Mobilitätsteams sollten ihre Ankunfts-Checklisten aktualisieren, Drittvermieter über den rechtlichen Status des QR-Dokuments informieren und sicherstellen, dass entsandte Arbeitnehmer, die ihren Aufenthalt zwischen Belgien und Nachbarländern aufteilen, bei jeder Wiedereinreise nach Belgien innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums eine neue MAB-Anmeldung vornehmen.
Quelle: FPS Foreign Affairs Belgium